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Details zum Energiekonzept

Die Bundesregierung beharrt mit ihrem in der vergangenen Woche beschlossenen Energiekonzept auf einem Ausbau der Bioenergie. Dabei ist Biogas für die Regierung künftig eine von mehreren Komponenten, um das Stromnetz stabil zu halten.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Bundesregierung beharrt mit ihrem in der vergangenen Woche beschlossenen Energiekonzept auf einem Ausbau der Bioenergie. Dabei ist Biogas für die Regierung künftig eine von mehreren Komponenten, um das Stromnetz stabil zu halten.


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Gegenüber dem Entwurf von Anfang September neu aufgenommen hat die Regierung das Ziel, "Biogas stärker als heute als Kraftstoff sowie im Wärme- und Stromsektor" einzusetzen. Dazu sollen Regelungen im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) getroffen werden. Andererseits wird mit Blick auf die garantierten Ökostromvergütungen angekündigt, die Zahl der Boni im EEG zu verringern, um Überförderungen zu vermeiden.


Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Energiekonzept zu einem Ausbau des Biokraftstoffmarktes. Die Auto- und Ölindustrie soll aufgefordert werden, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Ethanolbeimischung über 10 % und den Zusatz von Biodiesel auf mehr als 7 % zu steigern. Unverbindlicher als bisher sind die Ankündigungen der Bundesregierung in den Details. Wurde beispielsweise im Anfang September vorgelegten Entwurf noch angekündigt, die Biospritnutzung im Zuge einer für 2011 vorzulegenden Mobilitätsstrategie auf Bahnverkehr und Binnenschifffahrt ausdehnen zu wollen, beabsichtigt die Regierung jetzt nur noch, eine solche Ausweitung auf Wasser und Schiene zu prüfen.


Als Komponenten einer nachhaltigen Biomassenutzung werden im Energiekonzept unter anderem die Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen durch verstärkte Verwendung organischer Rest- und Abfallstoffe, landwirtschaftlicher Koppelprodukte, Landschaftspflegematerial und Holz aus Kurzumtriebsplantagen genannt. Ausgegeben wird auch das Ziel einer höheren Energie- und Flächeneffizienz durch verbesserte Bewirtschaftungsformen sowie eine Verbesserung der steuerbaren Stromproduktion aus Biomasse zur Förderung der Integration erneuerbaren Energien. Ergänzt werden soll der Bioenergiebedarf durch Importe nachhaltig erzeugter Biomasse, die laut den Erwartungen der Bundesregierung künftig steigen werden.


Gegenüber ihren Ankündigungen von Anfang September heruntergeschraubt hat die Bundesregierung ihre Pläne zur energetischen Gebäudesanierung. War seinerzeit noch von einem klimaneutralen Gebäudebestand und einem "Standard Nullemission" bis 2050 die Rede, hat man sich jetzt stattdessen eine Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 % bis 2050 vorgenommen.


Bundesbauminister Peter Ramsauer begründete die Veränderungen im Konzept mit Beispielen aus der Landwirtschaft. Gerade bei nicht unterkellerten Gebäuden, wie man sie häufig in der Landwirtschaft vorfindet, hält Ramsauer das Null-Emissionsziel mit vertretbarem baulichen Aufwand für unzumutbar. Stattdessen sollte dem Gebäudeeigentümer freigestellt sein, wie dieser die Klimaschutzziele erreicht, sei es mit einer neuen Heizung, mit Dämmung, mit dem Einsatz erneuerbaren Energien oder mit einer Kombination dieser Möglichkeiten. Als Beispiel nannte Ramsauer einen Landwirt mit Biogasanlage, der statt einzuspeisen das Biogas künftig verstärkt im Eigenverbrauch einsetzen könne.


Komplett gestrichen hat die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept die zuvor angekündigten zusätzlichen 200 Mio. Euro für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP), das laut der bisherigen Finanzplanung in den kommenden Jahren zusammengestrichen wird. Frisches Geld soll es aber, wenn auch in noch nicht bezifferter Höhe, laut Energiekonzept trotzdem für das MAP geben. Mit der Ankündigung, das EEWärmeG ändern zu wollen, setzt die Regierung ein Zeichen, dass Biogas künftig stärker als bisher für die dort verankerte Nutzungspflicht erneuerbarer Energien herangezogen werden könnte. Dies ist eine Forderung des Biogasrates, in dem große Unternehmen für eine stärkere Einspeisung von Biogas ins Netz eintreten.


Ergänzend will die Bundesregierung ein Zuschussprogramm für bestehende Biogasanlagen prüfen, damit Anlagen mit zusätzlichen Gasspeichern, Generatoren und Wärmespeichern ausgestattet werden. Weiterhin geplant ist eine Marktprämie für erneuerbaren Strom, mit der Anlagenbetreiber belohnt werden sollen, wenn sie sich statt für die EEG-Vergütung für den direkten Verkauf ihres Ökostroms am Markt entscheiden.


Bundesumweltminister Norbert Röttgen betonte bei der Vorstellung der Eckpunkte die Bedeutung des Netzausbaus und von Speichertechnologien für das Wachstum der erneuerbaren Energien und warf der von 1998 bis 2005 amtierenden rot-grünen Koalition vor, hier untätig geblieben zu sein. Als "zentrale Handlungsfelder" für die Verbesserung von Speicherkapazitäten benennt die Regierung Pumpspeicherkraftwerke im In- und Ausland sowie eine Intensivierung der Forschung in Technologien wie Druckluftspeicher und Wasserstoffspeicher. Zügig sollen zudem Investitionsanreize geprüft werden, damit Strom aus Biomasse gezielt zum Ausgleich von Fluktuationen von Wind und Sonne erzeugt und eingespeist wird. Mit der nächsten EEG-Novelle will die Bundesregierung ausreichend Anreize schaffen, Biogas in Starkwindzeiten zwischenzuspeichern oder ins Erdgasnetz einzuspeisen.


Nach dem Beschluss im Kabinett wurde ein Gesetzespaket zum Energiekonzept am vergangenen Freitag bereits in Erster Lesung im Bundestag beraten. Dabei geht es um die von der Regierung im Zuge der Laufzeitverlängerung für die Kernkraftwerke angestrebte Brennelementesteuer, um zwei Änderungen des Atomgesetzes zur Umsetzung verlängerter Laufzeiten der Meiler, um den "Energie- und Klimafonds", der sich aus der Brennelementesteuer und aus der Versteigerung von Verschmutzungsrechten speist, sowie um ein Artikelgesetz zur Änderung verschiedener Gesetze im Bereich der erneuerbaren Energien. Mit diesem Artikelgesetz werden die restlichen, noch nicht in Deutschland umgesetzten Teile der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie umgesetzt. Die wesentlichen Bestimmungen dieser EU-Vorschriften hat Deutschland bereits mit seinen Nachhaltigkeitsverordnungen und deren Vorschriften zur Biomassebeschaffung realisiert.


Unterstützung für ihr Konzept erhielt die Regierung aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Bei einer Sitzung vom Wirtschaftsausschuss des Bundestags lobten die Unionsvertreter das vorgestellte 10-Punkte-Sofortprogramm der Regierung, zu dem unter anderem ein 5-Milliarden-Euro-Kreditprogramm für Offshore-Windanlagen gehört. Die Union hob hervor, dass Deutschland kein "Strom-Importland" werden dürfe. Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch, betonte in einer Presseinformation zum Energiekonzept, der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien werde festgeschrieben. So werde ein Wettbewerb zwischen Kernkraft und erneuerbaren Energien ausgeschlossen.

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