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Energiekonzept: Biogas kommt entscheidende Rolle zu

Auf dem Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien will sich die Bundesregierung über weite Strecken auf Kernkraft, aber auch stark auf Biomasse stützen.

Lesezeit: 5 Minuten

Auf dem Weg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien will sich die Bundesregierung über weite Strecken auf Kernkraft, aber auch stark auf Biomasse stützen. Das geht aus dem von Bundesumweltminister Norbert Röttgen und seinem Kabinettskollegen Rainer Brüderle aus dem Wirtschaftsressort vorgelegten Entwurf für ein Energiekonzept hervor, den die Regierung am 28. September offiziell beschließen will.


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Neben der darin vorgesehenen Laufzeitverlängerung für Atommeiler um acht Jahre für ältere und 14 Jahre für jüngere Kraftwerke nimmt darin das Marktwachstum für erneuerbare Energien und die damit zusammenhängende Frage des Netzausbaus breiten Raum ein. Eine relativ große Rolle gesteht die Regierung Biogas zu, dessen Verstromung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Einspeisesätzen geregelt ist. Mit der nächsten, voraussichtlich 2012 in Kraft tretenden EEG-Novelle will die Regierung sicherstellen, dass "ausreichende Anreize für Biogasanlagen bestehen, Biogas in Starkwindzeiten zwischenzuspeichern oder ins Erdgasnetz einzuspeisen".


Hier winken also neue Boni für Anlagenbetreiber, nachdem sich deren Zahl mit der jüngsten EEG-Novelle 2009 bereits verdoppelt hat. Aufgrund dieser Entwicklung soll die Vielzahl der Boni im EEG laut dem Entwurf zum Energiekonzept allerdings insbesondere im Bereich der Biomasse überprüft werden, um Überförderungen zu vermeiden. Mit solchen Anregungen geht der Entwurf zum Energiekonzept teilweise über die bisherige Beschlusslage zum Ausbau erneuerbarer Energien hinaus.


Erfreuliches hat die Bundesregierung aus Sicht von Investoren in ihrem Energiekonzept für den Ausbau des Wärmemarktes mit erneuerbarer Energie zu bieten, wo das von der Koalition bereits kräftig gestutzte Marktanreizprogramm künftig wieder aufgestockt werden soll. Dabei handelt es sich um Zuschüsse beim Kauf von umweltfreundlichen Heizungen. Im Entwurf zum Energiekonzept ist von zusätzlichen 200 Mio Euro die Rede.


Für die Sanierung im Gebäudebestand sollen laut Entwurf des Energiekonzepts steuerliche Sonderabschreibungen geprüft werden. Angekündigt wird außerdem ein kommunales Förderprogramm "Energetische Gebäudesanierung". Prüfen will man darüber hinaus, ob die im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker "technologieoffen" gestaltet werden. Unter diesem Schlagwort befürworten Branchenvertreter verbesserte Möglichkeiten für den Einsatz von Pflanzenöl und Biogas im EEWärmeG, das für Neubauten eine teilweise Nutzungspflicht für erneuerbare Energien vorsieht. Dabei kommt derzeit vor allem Solarthermie zum Einsatz. Aber auch Holzheizungen werden vermehrt installiert.


Erneuert wird im Entwurf des Energiekonzepts die im Koalitionsvertrag von Union und FDP bekundete Absicht, die Umstellung der Biokraftstoffbeimischung von einer mengenbezogenen auf eine an der Klimagaseinsparung orientierte Quote vorzuziehen. Bisher hat die Regierung es an politischen Bestrebungen vermissen lassen, die Umsetzung statt 2015 schon zwei Jahre früher zu verwirklichen. Nun heißt es, die Zielvorgaben würden "schrittweise anspruchsvoller ausgestaltet", womit die Regierung ein klares Bekenntnis zu einer Quotenerhöhung für Biosprit vermeidet. Vielmehr sollen die Automobil- und Kraftstoffindustrie die technischen Voraussetzungen für die Einführung von Benzin- und Dieselkraftstoffen schaffen, deren biogener Anteil über einen Anteil von 10 % beziehungsweise 7 % hinausgeht.


Die Beigabe von nachhaltig erzeugtem Pflanzenöl zum Mineralöl zur gemeinsamen Hydrierung in Raffinerien wird laut Energiekonzept zur Anrechnung auf die Biokraftstoffquote bis zu einer Höhe von 3 % des Energiegehalts des gesamten Kraftstoffmarktes zugelassen. Bisher war diese dreiprozentige Quote auf den Dieselmarkt bezogen. Hier käme es de facto zu mehr als einer Verdoppelung der Quote für diese von den Mineralölkonzernen geschätzte Pflanzenölverwendung, zumal bisher von einer Mengenquote und nicht dem Energiegehalt die Rede gewesen war.


Gleichzeitig wird jedoch vor Nutzungskonkurrenzen gewarnt und die Bedeutung des Naturschutzes betont. Um "Fehlallokationen und negative Umweltwirkungen zu vermeiden", strebt die Bundesregierung eine sektorübergreifende Strategie zur energetischen Biomassenutzung an, wozu der nationale Biomasseaktionsplan weiterentwickelt werden soll. Große Hoffnungen setzt die Bundesregierung auf die Elektromobilität. Ersten Schätzungen zufolge könnten bei einem Marktanteil von 80 % der Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge an der Pkw-Neuwagenflotte die durchschnittlichen CO2-Emissionen von heute rund 160 g/km auf 35 g/km im Jahr 2040 gesenkt werden, heißt es in dem Regierungspapier.


Mit der erhofften Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen soll die Stromproduktion in Deutschland künftig auch Dreh- und Angelpunkt für die Mobilität werden. Das EEG als Förderinstrument für regenerativen Strom würde damit seine Bedeutung behalten, zumal der Preisabstand zwischen Öko- und konventionellem Strom mit der Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke und dem einhergehenden Verbilligungseffekt für konventionellem Strom wohl nicht so schnell geschlossen wird wie bislang prognostiziert.


Bescheiden sind allerdings die geplanten Fördermaßnahmen für Elektroautos. Mit einer Kennzeichnungsverordnung soll es 2011 möglich werden, mit Ökostrom betriebene Elektro-Pkw durch kostenloses Parken oder die Nutzung von Busspuren kleine Vorteile zu verschaffen. Die Bundesregierung spricht sich zudem für einen steigenden Anteil von Erdgasfahrzeugen aus. Benutzen diese biogenen Kraftstoff, so soll dies dadurch verstärkt gefördert werden, dass bei der Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz die steuerliche Begünstigung erhalten bleibt und die bisherige Befristung entfällt.

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