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Energiewirtschaft will Biomethan als Brennstoff

"Bio-Erdgas kann einen wichtigen Beitrag zur Minderung der Kohlendioxid-Emissionen und damit zum Klimaschutz leisten.

Lesezeit: 2 Minuten

"Bio-Erdgas kann einen wichtigen Beitrag zur Minderung der Kohlendioxid-Emissionen und damit zum Klimaschutz leisten. Dieser regenerative Energieträger darf daher gegenüber anderen Erneuerbaren Energien nicht benachteiligt werden", forderte Anke Tuschek, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), anlässlich der Eröffnung des Bio-Erdgas-Messestandes vergangene Woche auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin.


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Michael Kauch, Mitglied des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und umweltpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, forderte in seinem Grußwort zur Standeröffnung mehr Technologieoffenheit im Wärmemarkt: "Wir brauchen mehr Öko-Heizungen. Dazu muss das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) technologieoffener werden. Bio-Erdgas sollte ohne KWK-Pflicht nutzbar sein." Nach dem EEWärmeG darf Bio-Erdgas derzeit nur in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als Wärmeenergie in Neubauten eingesetzt werden. Die Verwendung in Brennwertkesseln wird hingegen ausgeschlossen. Neben der bereits bestehenden Benachteiligung im EEWärmeG werde Bio-Erdgas auch in einem aktuellen Gesetzentwurf benachteiligt, so der BDEW: Derzeit befinde sich das so genannte "Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG-EE)" im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem Gesetz solle die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union in Deutschland umgesetzt werden. Aus Sicht des BDEW sei die im Regierungsentwurf vorgesehene Ausweitung des EEWärmeG auf Bestandsgebäude des Bundes und der Länder grundsätzlich positiv zu bewerten. Der BDEW begrüße zwar ausdrücklich, dass neben der Nutzung in KWK-Anlagen der Einsatz von Bio-Erdgas in effizienten Brennwertkesseln seinen Platz für Bestandsgebäude im EEWärmeG gefunden habe. "In seiner derzeitigen Fassung verletzt der Gesetzentwurf den Gleichbehandlungsgrundsatz aber nach wie vor. Den geforderten Anteil erneuerbarer Energien von 15 Prozent nur bei Bio-Erdgas mit zusätzlichen Anforderungen an die Gebäudehülle zu verbinden, ist gerade in Bestandsbauten wirtschaftlich kaum darstellbar. Erhöhte Anforderungen an die Dämmung beim Einsatz von Bio-Erdgas in effizienten Brennwertkesseln in öffentlichen Bestandsgebäuden sind ungerechtfertigt, widersprechen dem Grundsatz der Technologieneutralität und verhindern praktisch die Umstellung von Heizöl auf Erdgas und den breiten Einsatz von Bio-Erdgas", kritisierte Tuschek. Für eine Gleichbehandlung von Bio-Erdgas mit beispielsweise solarthermischen Anlagen hinsichtlich ihrer CO2-Effizienz müsse die Anforderung an die Hülle entfallen.

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