Nicht selten kommt es vor, dass ein Modul einer Photovoltaikanlage ausfällt und ausgetauscht werden muss. Bei Anlagen, die zwischen 2004 und 2009 ans Netz gegangen sind, gab es immer wieder Streit zwischen Netzbetreiber und Anlagenbesitzer darüber, ob das neue Modul auch als neue Anlage gilt oder nicht.
Die Clearingstelle EEG geht auf diesen Fall jetzt in ihrer Empfehlung 2008/19 zum „Inbetriebnahmezeitpunkt beim sachmangelbedingten Austausch von Photovoltaikmodulen unter dem EEG 2004“ ein. Die Empfehlung beantwortet die Frage, unter welchen Voraussetzungen die erstmalige Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen nach einem sachmangelbedingten Austausch von Modulen zur Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Abs. 4 EEG 2004 führt.
Sie können die Empfehlung sowie weitere verfahrensrelevante Dokumente unter
http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/19 abrufen.