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Kabinett beschließt Aktionsplan für neue Energien

19,6 Prozent des gesamten Energieverbrauchs können 2020 in Deutschland durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wie dieses Ziel realisiert werden soll, beschreibt der Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energie, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat.

Lesezeit: 2 Minuten

19,6 Prozent des gesamten Energieverbrauchs können 2020 in Deutschland durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wie dieses Ziel realisiert werden soll, beschreibt der Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energie, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat.


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Der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch konnte von 2 Prozent im Jahr 1990 bis auf etwa 10 Prozent im Jahr 2009 verfünffacht werden. Die Bundesregierung will diese positive Entwicklung fortsetzen.


Für die einzelnen Energiesektoren ergeben sich im Aktionsplan für das Jahr 2020 ein Anteil von 15,5 Prozent erneuerbarer Energien im Bereich Wärme/Kälte, ein Anteil von 36,6 Prozent am Strom und ein Anteil von 13,2 Prozent im Verkehr.


Die Ausbauziele seien ehrgeizig und betonten die Vorreiterrolle Deutschlands auf diesem Gebiet, teilt die Bundesregierung mit. Sie seien nur zu erreichen, wenn neben dem starken Ausbau der Erneuerbaren gleichzeitig auch die Energieeffizienz deutlich zunehme.


Auch die Energieinfrastruktur, vor allem Netze und Speicherkapazität, müssten insbesondere mit Blick auf die Offshore-Windenergie angepasst werden.


Im Aktionsplan sind detailliert die bestehenden und geplanten Maßnahmen, Instrumente und Politiken der Bundesregierung aufgeführt, die zum Ausbau der erneuerbaren Energien benötigt werden.


Im Kern sind diese Maßnahmen bereits etabliert - wie zum Beispiel das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie werden jedoch auch künftig kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.


Auf 20 Prozent soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Strombedarf in Europa bis 2020 wachsen. Damit das gelingt, müssen sich alle Mitgliedstaaten am Ausbau beteiligen. Darüber berichten sie regelmäßig der Europäischen Kommission. Der Nationale Aktionsplan ist die zentrale Berichtspflicht der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (Richtlinie 2009/28/EG).


Bei den vorgelegten Zahlen handelt es sich nicht um neue Ziele der Bundesregierung, sondern um derzeitige Schätzungen und Erwartungen. Alle Angaben im Nationalen Aktionsplan stellen den aktuellen Stand der Forschung und Planung dar.

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