Mit einer gesetzlichen Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien will die Bundesregierung den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien steigern. So sollen bis 2020 mindestens 35 %, bis 2030 mindestens 50 %, bis 2040 mindestens 65 % und bis 2050 mindestens 80 % des Stroms aus diesen Energiequellen kommen. Die Endverbraucher müssten mit einer Steigerung der Strompreise rechnen. Diese würden jedoch nur vorerst steigen, ”um danach bis 2030 deutlich“ zurückzugehen, so die Prognosen im Gesetzesentwurf, der mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bereits eingebrachten Entwurf identisch ist.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme das Ziel der Bundesregierung, Maßnahmen ”für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung möglichst schnell umzusetzen“. Allerdings strebt er eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf mindestens 40 % an. Weiter ist er der Auffassung, dass die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie verbessert werden müssen.
In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, dass der Ausbau erneuerbarer Energien auf 35 % bis 2020 lediglich ein Mindestziel sei und davon auszugehen sei, dass der Anteil 38,6 % betragen werde. Der Ausbau der Windenergie, heißt es weiter, müsse auch ”durch die Länder gestaltet werden, insbesondere durch die Ausweisung von geeigneten Flächen sowie durch angemessene Abstands- und Höhenregelungen“. (ad)