Die Verhandlungen des Bundesfinanzministeriums mit den vier Kernkraftwerksbetreibern über Milliardenzahlungen als Gegenleistung für längere Kraftwerks- Laufzeiten und zur Verhinderung der Brennelementesteuer werden vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heftig kritisiert: "Es ist nicht akzeptabel, dass in Geheimverhandlungen zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Bundesfinanzministerium mit den Kernkraftbetreibern am Bundesumweltminister vorbei Festlegungen getroffen und damit Entscheidungen festgelegt werden, bevor ein geregeltes parlamentarisches Verfahren anlaufen kann", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Mit einer Sonderabführung der Konzerne in Höhe von 30 Mrd. Euro, wie sie derzeit diskutiert werde, würde man eine weitergehende Abschöpfung der Zusatzgewinne im Rahmen des Energiekonzeptes für den Einsatz in Erneuerbare Energien von vornherein verhindern. Auch die berechtigten Fragen der Monopolkommission, dass durch eine bedingungslose Laufzeitverlängerung die Marktkonzentration zementiert und der Wettbewerb behindert würde, könnten so nicht beantwortet werden.
Die Stadtwerke seien durch eine Verlängerung der Laufzeiten besonders betroffen, weil ihre Investitionen in hocheffiziente und umweltfreundliche Kraftwerke, die im Vertrauen auf den Ausstieg vorgenommen wurden, unwirtschaftlich zu werden drohten. Damit diese für den Wettbewerb bedeutsamen kommunalen Investitionen trotz einer Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken verwirklicht werden können, seien kompensatorische Maßnahmen unerlässlich. Dieser Nachteilsausgleich sollte nach Auffassung des VKU durch die Stilllegung ineffizienter fossiler Kraftwerkskapazitäten der Energiekonzerne erfolgen.
Als weitere Maßnahme schlägt der VKU vor, einen deutlich überwiegenden Teil der aus Laufzeitverlängerungen resultierenden zusätzlichen Gewinne abzuschöpfen und zur Förderung klimafreundlicher Erzeugungsinvestitionen und Energieeffizienzmaßnahmen von Stadtwerken oder anderen Wettbewerbern einzusetzen.