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Mineralölkonzerne erwarten keine Biospritstrafe

Die Mineralölkonzerne in Deutschland rechnen in diesem Jahr kaum mit Strafabgaben wegen der Verfehlung ihrer Ethanol-Absatzziele. Der Geschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), Klaus Picard, geht zwar davon aus, dass für 2011 das vorgesehene Quotenziel von 6,25 % bei Biokraftstoffen verfehlt wird, erwartet aber gleichzeitig einen Ausgleich.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mineralölkonzerne in Deutschland rechnen in diesem Jahr kaum mit Strafabgaben wegen der Verfehlung ihrer Ethanol-Absatzziele. Der Geschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV), Klaus Picard, geht zwar davon aus, dass für 2011 das vorgesehene Quotenziel von 6,25 % bei Biokraftstoffen verfehlt wird, erwartet aber gleichzeitig einen Ausgleich.


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„Es ist ja bekannt, dass in den vergangenen Jahren die Biokraftstoffquote übererfüllt werden konnte. Diese Quotenübererfüllung aus dem Vorjahr wird automatisch auf die im laufenden Jahr zu erfüllende Quote angerechnet“, erklärte Picard vergangene Woche in einer Presseinformation.


Nach MWV-Recherchen könne der Übertrag das aktuelle Defizit weitgehend ausgleichen. Zu den Engpässen bei der Quotenerfüllung ist es wegen der schwachen Resonanz auf Ottokraftstoff mit einer 10-prozentigen Ethanolbeimischung (E10) gekommen. Diesen im ersten Quartal 2011 eingeführten Kraftstoff, über den die Mineralölkonzerne zunächst kaum informierten, meiden viele Autofahrer weiterhin. Zudem enthält E10 laut Untersuchungen aus Brandenburg in der Regel nur knapp 7 % Ethanol.


Wie der MWV-Geschäftsführer erklärte, ist der Anteil von E10 am gesamten Benzinabsatz mit knapp 10 % zu gering, um das Quotenziel zu erreichen. Mit jedem Liter herkömmlichem Super E5 werde aber die Lücke unmittelbar größer, um die festgelegte Quote zu erreichen. Im gegebenen Umfeld würden die Unternehmen darauf abzielen, alle sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen, das verbleibende Defizit zu füllen und Abgaben zu vermeiden. Dazu gehörten die Anstrengungen, die E10-Akzeptanz zu verbessern oder Alternativen zu nutzen. Dazu zählt der MWV unter anderem den Einsatz von reinem Biodiesel (B100) oder auch aufbereitetem Biogas. Die Nutzung solcher Kraftstoffe kann durch Quotenhandel auf die Biokraftstoffverpflichtung der Industrie angerechnet werden. Gleichzeitig machte Picard klar, dass Biokraftstoffe nicht zum Nulltarif zu haben sind. „Klimaschutz gibt’s nicht umsonst“, stellte der Agraringenieur fest. (AgE)

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