Das Bundesumweltministerium hat kürzlich neue Richtlinien für das Marktanreizprogramm vorgelegt. Wieder aufgenommen in den Förderkanon wurden Scheitholzvergaserkessel, allerdings unter verschärften Bedingungen. So muss für die Subventionierung künftig ein besonders niedriger Staubemissionswert von maximal 15 mg/cbm eingehalten werden, früher waren es 50 mg/cbm. Der neue Schwellenwert folgt einer eigentlich erst ab 2017 geltenden Obergrenze in der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Die Förderung beträgt laut Ministeriumsangaben künftig pauschal 1.000 Euro.
Festgelegt werden auch die Fördersätze für Pelletkessel, für die es eine Basis- und eine Bonus- ebenso wie eine Innovationsförderung gibt. Außerdem sind in die Richtlinien Vorschriften zu Solarkollektoren und Wärmepumpen aufgenommen. Eine befristete Anhebung der Fördermittel soll es für Solarkollektoren geben. In diesem Jahr, und zwar bis 30. Dezember 2011, wird die Subvention für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/qm aufgestockt. Danach beträgt der Zuschuss wieder 90 Euro/qm.
Förderfähig ist im MAP unter bestimmten Voraussetzungen auch fossile Energie. Der Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels gegen einen neuen Brennwertkessel wird unbefristet verlängert. Bis zum 30. Dezember dieses Jahres beträgt er 600 Euro, danach 500 Euro. Der Kombinationsbonus für die Nutzung von Solarthermie und Biomasse beläuft sich ebenfalls in diesem Jahr auf 600 Euro, das sind 100 Euro mehr als bisher. Insgesamt stehen in diesem Jahr für das MAP 372 Mio Euro und damit 20 Mio Euro weniger als 2010 zur Verfügung. (AgE)