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Neuer EEG-Entwurf spaltet Biogasmarkt

Mit dem Beschluss der Koalitionsspitzen von Union und FDP zum Ausstieg aus der Atomkraft in Deutschland bis 2022 nehmen auch die Planungen für eine alternative Energieversorgung konkretere Gestalt an. Für die Landwirtschaft ist dabei besonders die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wichtig, zu der am Montag dieser Woche ein Kabinettsbeschluss ansteht.

Lesezeit: 4 Minuten

Mit dem Beschluss der Koalitionsspitzen von Union und FDP zum Ausstieg aus der Atomkraft in Deutschland bis 2022 nehmen auch die Planungen für eine alternative Energieversorgung konkretere Gestalt an. Für die Landwirtschaft ist dabei besonders die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wichtig, zu der heute ein Kabinettsbeschluss ansteht.


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Das federführende Bundesumweltministerium hat dazu einige Anregungen aus dem Agrarressort von Ilse Aigner aufgenommen. Dazu gehört eine neue Schwelle von 75 kW bei der Anlagengröße. Laut einem überarbeiteten Entwurf aus dem Umweltressort beträgt ab 2012 die Einheitsvergütung für solche Mini-Anlagen 25 Cent/kWh inklusive Grundvergütung und Substrateinsatz. In den Vergärer müssen aber mindestens 80 % Gülle wandern.


Der Einsatz von Mais und Getreidekorn soll in ab 2012 ans Netz gehenden Biogasanlagen auf 50 % begrenzt werden. Das dürfte je nach Substratmix einem energetischen Anteil von rund 70 % entsprechen. Damit hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium mit seinen Vorstellungen durchgesetzt. Das Umweltressort hatte ursprünglich die Begrenzung auf einen energetischen Anteil von 60 % im Vergärer vorgeschlagen.


Wichtige Neuerung im überarbeiteten Entwurf: Größere Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 kW sollen ab 2014 statt der gewohnten EEG-Vergütungen eine Marktprämie für den Verkauf ihres Stroms außerhalb des EEG erhalten. Von der verpflichtenden Marktprämie verspricht sich das Haus von Bundesumweltminister Norbert Röttgen einen Anreiz, Strom aus erneuerbaren Energien in die Märkte zu integrieren.


Die Höhe der Marktprämie soll jeden Monat neu berechnet werden. Dabei sollen die Börsenpreise für Strom berücksichtigt werden. Abzuwarten bleibt, ob Biogasproduzenten mit der Marktprämie am Ende besser dastehen als bei den EEG-Festsätzen.


Bis es zur Marktprämie kommt, soll es ab 2012 Anpassungen der Boni für den Substrateinsatz geben. In der Mitte getroffen hat man sich zwischen den Ressorts beim Substratbonus für Großanlagen mit mehr als 500 kW. Dieser Bonus soll gegenüber dem aktuellen EEG um 1 Cent auf 5 Cent/kWh steigen. Im ursprünglichen Referentenentwurf waren sogar 6 Cent/kWh vorgesehen, was scharfe Kritik aus landwirtschaftlichen Kreisen ausgelöst hatte. Wie im ersten Referentenentwurf, so ist ein Mindestwärmenutzungsgrad von 60 % bei der Verstromung von Biogas weiterhin vorgeschrieben. Daran hatte sich ebenfalls viel Kritik entzündet.


Neben der Marktprämie soll es laut dem aktuellen EEG-Entwurf auch eine Flexibilitätsprämie für den Bau von Anlagenkapazität geben, die die Speicherfähigkeit von Biogas verbessert. Die Prämie soll Investitionen in größere Gasspeicher und Generatoren auslösen, so dass eine Verschiebung der Stromerzeugung um etwa zwölf Stunden möglich wird. Die konkrete Ausgestaltung der optionalen Flexibilitätsprämie geht laut dem Entwurf auf eine Ausarbeitung des Fraunhofer-Instituts IWES zurück. Wie jenseits der Beratungen um Gesetzesdetails am vergangenen Freitag nach einem Treffen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder deutlich wurde, hat die Bundesregierung auch die Unterstützung von SPD-geführten Regionen für eine Verabschiedung des Gesetzespakets zu Atomausstieg und Energiewende noch vor der parlamentarischen Sommerpause.


Das Drängen auf eine stärkere Integration der erneuerbaren Energien mit der nun angestrebten Marktprämie geht offenbar auch auf Bestrebungen auf das von Philipp Rösler geführte Wirtschaftsministerium zurück. Das Ressort verbreitete vergangene Woche eine Stellungnahme seines Wissenschaftlichen Beirats, in dem die bisherige Förderung erneuerbarer Energien kritisiert wird. Die Förderung von spezifischen Technologien verzerre die Forschungs- und Produktionsentscheidungen der Industrie. Nicht die Konkurrenz der Erfinder, sondern die Entscheidung des Gesetzgebers bestimme, welches Verfahren Vorrang haben solle. Das sei riskant, moniert der Beirat am Beispiel der Photovoltaik und spricht von einem gewaltigen Umverteilungsprogramm und riesigen Subventionen. Eine Alternative zur Steuerung über den Subventionspreis sei die Steuerung der zu installierenden Kapazität. Da jetzt größere Projekte insbesondere in der Offshore-Windenergie anstünden, könnte eine Ausschreibung hierfür ein Modell sein, regen die Wissenschaftler an. Der Wettbewerb würde darum stattfinden, wer zu den geringsten Subventionskosten den Windpark bauen würde.


Zu dem Energiepaket, das das Kabinett am Montag beschließen soll, gehören neben der EEG-Novelle die Gesetze zum Atomausstieg und zum Netzausbau. Die Grundlagen für den beschleunigten Netzausbau hatte der damalige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle im Frühjahr bereits mit Eckpunkten gelegt, die mehr Macht für den Bund im Genehmigungsrecht vorsehen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert eine verbesserte Entschädigungsregelung bei der Inanspruchnahme von Grund und Boden durch die Energieversorger. Ein möglicher Hebel ist hier die Kalkulation der Netzentgelte, für die das Wirtschaftsministerium Vorgaben an die Bundesnetzagentur macht. Seitens des landwirtschaftlichen Berufsstandes fordert man unter anderem, die Entschädigung auf die normale Betriebszeit von Energieanlagen, also beispielsweise rund 30 Jahre, zu befristen und es nicht bei einmaligen Zahlungen bewenden zu lassen, wie es derzeit der Fall ist.

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