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Niedersachsen will Biogasvergütung vereinfachen

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium setzt sich dafür ein, dass die unübersichtliche Vergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Biogasanlagen geändert wird. "Wir wollen wegkommen von dem komplizierten Bonus-System", erklärte der für Bioenergie zuständige Abteilungsleiter Dr. Gerd Höher gestern vor Journalisten in Hannover.

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Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium setzt sich dafür ein, dass die unübersichtliche Vergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Biogasanlagen geändert wird. "Wir wollen wegkommen von dem komplizierten Bonus-System", erklärte der für Bioenergie zuständige Abteilungsleiter Dr. Gerd Höher gestern vor Journalisten in Hannover.


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Die letzte EEG-Novelle im Jahr 2009 habe das Vergütungssystem sehr umständlich gemacht. Die Voraussetzungen für den Erhalt vieler Boni beispielsweise des Gülle- oder des Landschaftspflegebonus müssten Umweltgutachter attestieren. Auch seien die Boni teilweise an unsinnige Grenzen gebunden wie z.B. den Anteil von 30 % Gülle zum Erhalt des Güllebonus. "Wir fordern bei der nächsten EEG-Novelle, dass es künftig nur noch zwei verschiedene Vergütungen gibt: Eine für den Einsatz von Reststoffen (Kofermente) und eine für nachwachsende Rohstoffe", verdeutlicht Höher.


Die Höhe der Vergütung sollte so ausgestaltet werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb ohne Wärmenutzung nicht möglich ist. "Damit bekommen wir die Anlagen an die Standorte, wo eine vernünftige Wärmenutzung möglich ist", begründet er dieses. Mit dieser Regelung werde der sinnvolle Einsatz von Substrat wie Energiepflanzen, Wirtschaftsdünger oder Landschaftspflegematerial stärker über den Markt geregelt.

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