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Rechtsgutachten: Ökostrom-Umlage ist verfassungswidrig

Die Förderung der Erneuerbaren Energien könnte gerichtlich gestoppt werden. In einem Gutachten der Rechtsfakultät der Universität Regensburg, das der „Morgenpost Online“ vorliegt, stellt der Staatsrechtler Gerrit Manssen die Rechtmäßigkeit des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Frage.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Förderung der Erneuerbaren Energien könnte gerichtlich gestoppt werden. In einem Gutachten der Rechtsfakultät der Universität Regensburg, das der „Morgenpost Online“ vorliegt, stellt der Staatsrechtler Gerrit Manssen die Rechtmäßigkeit des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Frage. Nach Auffassung des Staatsrechtlers ist die Umlage, wie sie das EEG vorsieht, eine „Sonderabgabe“ für Stromverbraucher, die gegen das Grundgesetz verstoße.

 

Die gleichmäßige Verteilung der Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien auf alle Stromkunden ähnle dem „Kohlepfenning“. Diese Förderung wurde 1994 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt, da dem Stromverbraucher „keine Finanzierungsverantwortung“ für den Kohleabbau trifft. Das gleiche gelte heute für die Förderung der erneuerbaren Energien. Es handele sich um eine „Gemeinwohlaufgabe“, die mit Steuermitteln zu finanzieren sei.

 

Erste Firmen haben bereits angekündigt die EEG-Umlage nicht mehr zu zahlen. Sie wollen sich verklagen lassen, um eine Klärung vorm Bundesverfassungsgericht zu erzwingen. Sollte das Rechtsgutachten vor Gericht bestand haben, müsste künftig die Förderung der erneuerbaren Energien über Steuermittel geschehen. Dadurch könnten der Branche erhebliche Kürzungen drohen, da die Kosten nicht mehr einfach an die Verbraucher weitergeben würden sondern, aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssten.

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