Seit dem 30. Januar 2012 ist die neue Seeanlagenverordnung in Kraft, mit der die Genehmigungsverfahren für den Bau von Offshore-Windkraftparks beschleunigt werden sollen. Dazu werden die nötigen Kompetenzen nun beim Bundesamt für Schifffahrt und Hydrologie gebündelt, das ab sofort als zuständige Planfeststellungsbehörde auftritt. Außerdem erhält die Behörde die Möglichkeit, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, teilte das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in Münster mit.
"Jetzt genügt ein Verfahren. Es ergeht nur ein Planfeststellungsbeschluss, in dem alle Belange berücksichtigt werden", sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) der Zeitung „Lübecker Nachrichten“. Bisher seien in den Entscheidungsprozess mehrere Stellen zuständig gewesen, was sowohl Antragsteller als auch Behörden unnötig belastet habe, so der Minister weiter.
Bisher sind in deutschen Gewässern 30 Offshore-Windparks genehmigt worden. 80 weitere seien nach Angaben von Thorsten Falk, Bevollmächtigter der Stiftung Offshore-Windenergie, in der Antragsphase. Die meisten davon sollen in der Nordsee errichtet werden. (-tg-)