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Strafzölle auf US-Biodiesel eingeführt

Auf US-Biodieselimporte in die EU werden seit vergangenem Freitag Anti-Dumping-Zölle und Zusatzzölle als Ausgleich gegen Subventionen erhoben. Die Europäische Kommission veröffentlichte entsprechende Regelungen nun im EU-Amtsblatt. Für insgesamt neun Unternehmen, darunter Archer Daniels Midland und Cargill, gelten firmenspezifische Abgaben;

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Auf US-Biodieselimporte in die EU werden seit vergangenem Freitag Anti-Dumping-Zölle und Zusatzzölle als Ausgleich gegen Subventionen erhoben. Die Europäische Kommission veröffentlichte entsprechende Regelungen nun im EU-Amtsblatt.


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Für insgesamt neun Unternehmen, darunter Archer Daniels Midland und Cargill, gelten firmenspezifische Abgaben; alle weiteren Hersteller wurden mit jeweils zwei von vier pauschalen Sätzen belegt. Die Zölle reichen von 211,20 Euro bis 237,00 Euro pro Tonne Biodiesel für das Ausgleichselement und von 23,60 Euro/t bis 208,20 Euro/t als Anti-Dumping-Maßnahme.


Insgesamt werden so beispielsweise für Cargill zusätzlich 274,30 Euro/t Biosprit fällig. Die kombinierten Pauschalsätze betragen 342,30 Euro/t beziehungsweise 419,40 Euro/t. Die Entscheidung wurde vom zuständigen Ausschuss bereits am 3. März hinter verschlossenen Türen gefällt.


Der Sprecher von EU-Handels-kommissarin Catherine Ashton erklärte anlässlich der jetzt erfolgten Bestätigung, man stütze die Maßnahmen auf eine gründliche Untersuchung der Fakten. Hintergrund sei nicht Protektionismus, sondern der Kampf gegen unlautere Handelspraktiken.


Es gebe klare Hinweise, dass US-Biodiesel auf unfaire Weise subventioniert und als Dumpingware auf den Markt gebracht worden sei. Dadurch werde der ansonsten wettbewerbsfähige EU-Biodieselsektor beschädigt, potentiell auch auf lange Sicht, so der Sprecher. Die Zölle sind maximal sechs Monate gültig. Nach vier Monaten will die Behörde eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten aussprechen, ob die Maßnahmen durch einen Ministerratsbeschluss auf fünf Jahre verlängert werden sollten. Die Europäische Biodieselvereinigung (EBB) begrüßte das Vorgehen der Kommission. Im Juli 2008 war nach andauernden Beschwerden seitens der EU-Biodieselerzeuger ein formelles Prüfverfahren eröffnet worden.

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