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Wirtschaft fordert Änderungen beim KWK-Gesetz

Aus Sicht der Energiewirtschaft muss das neue Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nachgebessert werden. Als Reaktion auf einen Entwurf zur Novellierung des KWK-Gesetzes erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dass der Vorschlag zwar in die richtige Richtung gehe. Insbesondere die Zuschläge für Anlagen mit KWK müssten aber höher ausfallen.

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Aus Sicht der Energiewirtschaft muss das neue Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nachgebessert werden. Als Reaktion auf einen Entwurf zur Novellierung des KWK-Gesetzes erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dass der Vorschlag zwar in die richtige Richtung gehe. Insbesondere die Zuschläge für Anlagen mit KWK müssten aber höher ausfallen.


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Im Gesetzesentwurf sind die Zuschläge um 0,3 Cent pro Kilowattstunde für bestimmte Anlagen erhöht worden, der BDEW fordert dagegen 0,5 Cent mehr. Dies sollte dann für alle Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gehen.


Der BDEW wies darauf hin, dass die Bundesregierung unter den gegebenen Umständen ihre Ziel, den Anteil von KWK-Strom an der gesamten Stromerzeugung auf 25 Prozent zu steigern, nicht erreichen könne. Der Verband schlägt daher unter anderem vor, die Förderung kleinerer Anlagen zu vereinfachen. (AgE)

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