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BÖLW: Ökolandbau sollte verpflichtender Förderbestandteil werden

Der ökologische Landbau sollte als Leitbild einer modernen und nachhaltigen europäischen Landwirtschaft in die Agrarreform aufgenommen werden. Dafür hat sich der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) ausgesprochen. So sollte die Öko-Landbauförderung schon ab 2014 als verpflichtender Förderbestandteil der 2. Säule gelten und der EU-Anteil an deren Finanzierung auf 80 % angehoben werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der ökologische Landbau sollte als Leitbild einer modernen und nachhaltigen europäischen Landwirtschaft in die Agrarreform aufgenommen werden. Dafür hat sich der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) ausgesprochen. So sollte die Öko-Landbauförderung schon ab 2014 als verpflichtender Förderbestandteil der 2. Säule gelten und der EU-Anteil an deren Finanzierung auf 80 % angehoben werden. „Die Agrarausgaben der EU müssen dem Prinzip 'öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen' folgen“, so der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein.

 

„Die Zahlungen der Agrargelder von heute 59,5 Mrd. jährlich werden in Zukunft nicht zu rechtfertigen und damit zu erhalten sein, wenn sie nicht an Leistungen für Klima-, Boden-, Wasser- und Artenschutz und die Erhaltung einer bäuerlichen Landwirtschaft geknüpft werden“, ist Löwenstein überzeugt. Spätestens ab 2020 – der übernächsten EU-Finanzierungsperiode – müsse dieser Grundsatz voll verwirklicht werden. Dafür sei es unabdingbar, dass ab 2014 mehr Mittel flächenbezogener Direktzahlungen aus der 1. Säule, die knapp drei Viertel des EU-Agrarbudgets ausmachen, in die 2. Säule (Entwicklung des ländlichen Raums) überführt werden.

 

Löwenstein hält die ökologische Wirtschaftsform für optimal, um ein ganzes Bündel von Zielen zu erreichen. „Der Öko-Landbau ist obendrein durch europäisches Recht klar definiert, verfügt über ein bewährtes Kontrollsystem und schafft es seit Jahrzehnten, die Verbraucher durch ihr Kaufverhalten an der Zielerreichung zu beteiligen.“

 

Darüber hinaus müsse für das von der EU-Kommission vorgesehene „Greening“ der 1. Säule sichergestellt werden, dass eine mindestens dreigliedrige Fruchtfolge eingehalten wird, wenigstens 10 % Eiweiß- und keine Gentech-Pflanzen auf Europas Äckern wachsen und durch ein umfängliches Umbruchverbot der Verlust an Grünland gestoppt wird. (ad)


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