Keine Überraschungen enthält der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) für eine Novelle des Tierschutzgesetzes, der vergangene Woche in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben wurde.
Kernpunkte aus landwirtschaftlicher Sicht sind der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2017, das Verbot des Schenkelbrands beim Pferd sowie eine Neuformulierung des bereits bestehenden Qualzuchtverbots. Darüber hinaus sollen die Landwirte bei der Sicherstellung des Tierschutzes künftig stärker in die Pflicht genommen werden.
Tierhalter sollen laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet werden, ein Eigenkontrollsystem zu etablieren, um die Einhaltung der Tierschutzvorgaben sicherzustellen. Das BMELV soll ermächtigt werden, Einzelheiten über Inhalt, Umfang und Häufigkeit der betrieblichen Eigenkontrollen sowie die Auswertung und Mitteilung der Ergebnisse zu regeln.
Ausnahme für Kastration von kleinen Ferkeln entfällt
Das Agrarministerium begründet die vorgesehene Streichung der geltenden Ausnahmeregelung für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Ferkeln mit dem Vorhandensein verschiedener Alternativen. Genannt werden die Durchführung des Eingriffs unter Narkose, die Immunokastration sowie der Verzicht auf die Kastration bei Ebermast. Daher gebe es keinen vernünftigen Grund, „Ferkeln durch den Verzicht auf eine Betäubung bei der chirurgischen Kastration Schmerzen zuzufügen“.
Gleichzeitig verweist das Ministerium auf zu erwartende Mehrkosten. Während die gängige betäubungslose Kastration Kosten in Höhe von 0,50 Euro bis 0,60 Euro pro Ferkel verursache, seien es bei der Kastration unter Narkose 2,30 Euro bis 6,50 Euro. Die Immunokastration verursache Kosten in Höhe von etwa 3,50 Euro bis 4 Euro pro Ferkel. Dem Mehraufwand stünden allerdings Kostenvorteile durch eine effizientere Futterverwertung, ein schnelleres Wachstum sowie einen höheren Muskelfleischanteil gegenüber. (AgE)
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