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Ausschuss bremst neues Arznei- und Futtermittelgesetz aus

Der Agrarausschuss des Bundesrats wird erst in dieser Woche seine Empfehlungen zu der vom Bundestag beschlossenen 16. Novelledes Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie zum Gesetz zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) abgeben. Beide Gesetze wurden bei der Ausschusssitzung letzte Woche auf Antrag Niedersachsens vertagt.

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Der Agrarausschuss des Bundesrats wird erst in dieser Woche seine Empfehlungen zu der vom Bundestag beschlossenen 16. Novelledes Arzneimittelgesetzes (AMG) sowie zum Gesetz zur Änderung des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) abgeben. Beide Gesetze wurden bei der Ausschusssitzung letzte Woche auf Antrag Niedersachsens vertagt.


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Zur Begründung wurde jeweils angeführt, es gebe noch vertieften Beratungsbedarf. Offenbar geht es insbesondere um die einzeln vorzubringenden Gründe für das Vermittlungsverfahren. Nicht auszuschließen sind allerdings auch tiefergehende Auffassungsunterschiede zwischen der SPD und den Grünen. Aus den Reaktionen auf die Bundestagsbeschlüsse geht hervor, dass sich insbesondere die grünen Landesminister für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aussprechen.


Zurückhaltender gibt sich die SPD; hier warnen einzelne Stimmen vor einem Scheitern der Gesetze vor der Bundestagswahl. Im Plenum der Länderkammer stehen die Gesetze aller Voraussicht nach am 22. März auf der Tagesordnung. Unterdessen forderte der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) den Bundesrat auf, das Gesetz zügig zu verabschieden.


Wichtige Verbesserungen


Aus Sicht des bpt hat der Bundestag im Zuge seiner Beratungen noch wichtige Verbesserungen in den Regierungsentwurf eingearbeitet. Klar gestellt sei beispielsweise, dass die Behandlung kranker Tiere zu jeder Zeit möglich sein müsse, entweder durch ein zugelassenes Tierarzneimittel oder, wenn ein solches nicht zur Verfügung stehe, durch Umwidmung. Die Entscheidung im Einzelfall obliege der Fachkompetenz des Tierarztes, so der bpt.


Darüber hinaus ist aus Sicht des Verbandes positiv zu bewerten, dass im Rahmen des Antbiotika-Minimierungskonzeptes der Antibiotikaverbrauch für die Ermittlung der Therapiehäufigkeit bereits ab dem Absetzen des Jungtieres von der Mutter erfasst wird. Diese Regelung sei sachgerecht, weil damit auch der vorgelagerte Bereich der Mast einbezogen werde.


Um eine möglichst wenig bürokratische Lösung zu schaffen, sollten dem bpt zufolge die über das Antibiotikamonitoring der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) erhobenen Daten in die geplante staatliche Antibiotika-Verbrauchsdatenbank einfließen. Insgesamt machten die Änderungen das Gesetz praktikabel und ermöglichten den Bundesländern eine umfassende Kontrolle des Arzneimittelverkehrs. (AgE)


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