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Auswirkungen der neuen Beitragsmaßstäbe für die Mehrzahl moderat

Nur begrenzte Auswirkungen für die Versicherten erwartet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) von den bundeseinheitlichen Beitragsmaßstäben in der Kranken- und Unfallversicherung, die in diesem Jahr erstmals Anwendung finden.

Lesezeit: 2 Minuten

Nur begrenzte Auswirkungen für die Versicherten erwartet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) von den bundeseinheitlichen Beitragsmaßstäben in der Kranken- und Unfallversicherung, die in diesem Jahr erstmals Anwendung finden.


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„Für 90 % der Betriebe wird die Beitragsänderung insgesamt bei unter 100 Euro im Jahr liegen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der SVLFG, Arnd Spahn. Teilweise stünden Belastungen in einem Zweig Entlastungen in dem anderen gegenüber, so dass sich unter dem Strich kaum größere Sprünge ergäben.


Die verhaltenen Reaktionen auf die Anfang dieses Jahres verschickten Beitragsrechungen in der Krankenversicherung mit einer Widerspruchsquote von weniger als 1 % wertet Spahn als Indiz für die Akzeptanz der Neuausrichtung. Auch im Hinblick auf die Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaft, die Anfang April den Versicherten zugehen, rechnet er nicht mit überdurchschnittlich vielen Widersprüchen.


Allerdings räumte der Vorsitzende ein, dass es in Einzelfällen zu gravierenden Beitragssteigerungen kommen könne. Dabei schlage auch die vorgesehene erneute Absenkung der Bundesmittel für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) um 25 Mio Euro zu Buche. Zum einen sorge jedoch eine Härtefallregelung dafür, dass die Erhöhung im Einzelfall nicht die Marke von 70 % gegenüber dem Vorjahr übersteige. Zum anderen erfolge die Umstellung vom alten auf den neuen Beitrag schrittweise, so dass ein allmählicher Übergang bis 2018 gewährleistet sei. Erst dann sei der Beitrag ausschließlich nach dem neuen Beitragsmaßstab zu zahlen.

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