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"Backhaus schweigt zu gescheiterten LPG-Umwandlungen"

Über das Schweigen des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern bezüglich möglicher Ungereimtheiten bei der Umwandlung von LPGs ärgert sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.

Lesezeit: 2 Minuten

Über das Schweigen des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern bezüglich möglicher Ungereimtheiten bei der Umwandlung von LPGs ärgert sich die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.

 

„Diese Art der Auskunftsverweigerung an den Landtag und Handlungsverweigerung gegenüber den Betroffenen ist deswegen umso schwerwiegender, als der Landesregierung seit mehr als 12 Jahren die zugrunde liegenden Fakten zu den gescheiterten Umwandlungen bekannt sind“, so Dr. Jörg Gerke, Sprecher für Ostdeutschland im AbL-Bundesvorstand. Er erinnert hierzu an ein Schreiben aus dem Januar 2002, wo das Ministerium feststellte, dass Wahl einer unzulässigen Rechtsform, Mitgliederverdrängung bei der Umwandlung und fehlender Umwandlungsbeschluss zur gescheiterten Umwandlung führen.

 

„Mehr noch, in derselben Drucksache stellt die Behörde fest, dass die Landesbehörden das Scheitern der Umwandlung bei der Antragsstellung zum EALG-Kauf von BVVG- Flächen, bei der Zuteilung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und bei der einzelbetrieblichen Förderung überprüfen würden. Aus dieser Antwort ist zu schließen, dass im Laufe der Jahre die Landesregierung und die nachgeordneten Landesbehörden eine vollständige Liste der gescheiterten Umwandlungen gesammelt haben. Dies ist aber, wie die Äußerungen der Landesregierung in den letzten Monaten nahe legen, nicht der Fall“, so Gerke.

 

Stattdessen habe das Agrarministerium unter Minister Backhaus gegen die Verfasser der Jenaer Studie „absurde und lächerliche Vorwürfe“ vorgebracht. Eine solche Politik richtet sich laut dem AbL-Sprecher gegen die ca. 150.000 ehemaligen nach der Wende in M-V ausgeschiedenen LPG-Mitglieder und ihre Familien. „Es ist die politische Pflicht und Verantwortung der Landesregierung, diesem Personenkreis oder ihren Erben mitzuteilen, ob sie noch Mitglied einer LPG i.L. sind.“


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