Das langwierige parlamentarische Verfahren zur Novelle des Baugesetzbuchs ist offenbar in seine entscheidende Phase getreten. Zwar wurde der Gesetzentwurf entgegen der Planung in der vergangenen Woche nicht im Ernährungsausschuss beraten. Dem Vernehmen nach dauern die Gespräche und könnten in dieser Woche abgeschlossen werde. Eine Verabschiedung des Gesetzes am Donnerstag im Bundestag sei möglich, hieß es in Koalitionskreisen in Berlin.
Offenbar ist man weiter bestrebt, die SPD ins Boot zu holen. Dies sei beim Baugesetzbuch üblich, nicht zuletzt um Rechtssicherheit für Investoren zu schaffen. Eine nicht unerhebliche Rolle dürfte allerdings auch die erforderliche Zustimmung im rot-grün dominierten Bundesrat spielen. Gleichzeitig soll es jedoch auch auf Seiten der CSU weiterhin Vorbehalte gegen einzelne der geplanten Neuregelungen geben.
Ein Streitpunkt ist nach wie vor die vorgesehene Einschränkung der Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich. Offenbar soll die Privilegierung im Falle der Errichtung und Erweiterung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen entfallen, wenn für diese Anlagen die Pflicht für eine standortbezogene Vorprüfung für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Dies beträfe allerdings nur Anlagen, die der obligatorischen UVP-Pflicht unterliegen oder deren UVP-Pflicht in der standortbezogenen bzw. allgemeinen vorprüfung festgestellt wurde.
Landwirte brauchen Klarheit
Unterdessen bekräftigte der Vorsitzende vom Ernährungsausschuss, Hans-Michael Goldmann, seine Forderung, „die Debatte abzuschließen und endlich für Klarheit bei den Landwirten zu sorgen“. „Wir wollen den Kommunen ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie vor Ort individuell und strukturspezifisch handeln können“, erklärte Goldmann.
Mit der nun vorgesehenen Regelung könnten Kommunen in Zukunft sehr genau auf regionale Begebenheiten reagieren. Wichtig sei ihm dabei, so der FDP-Politiker, dass die bäuerlichen Betriebe von der Novelle unberührt blieben und lediglich große gewerbliche Stallbauten von der Privilegierung ausgenommen würden. Mit der Neufassung des Baugesetzbuches gelinge „ein für alle Seiten akzeptabler Interessensausgleich“. (AgE)
vgl.:
Ernährungsausschuss berät Baugesetzbuchnovelle (17.4.2013)