Dem Vorbild Nordrhein-Westfalens und weiterer Bundesländer folgend soll jetzt auch in Baden-Württemberg ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine eingeführt werden. Dazu legte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde am Mittwoch einen Gesetzesentwurf vor, der vom Kabinett zur Anhörung der Verbände freigegeben wurde.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach von einem „Meilenstein zur Stärkung des Tierschutzes in Baden-Württemberg“. Ziel sei es, Verwaltungshandeln im Tierschutz transparent zu machen und es anerkannten Tierschutzorganisationen zu ermöglichen, sich als Anwälte der Tiere einzuklinken. „Dieses Gesetz bietet die Chance, dass Tierschutzverbände erstmals die Aktivitäten unserer Behörden verfolgen und so den amtlichen Tierschutz noch stärker als bisher beurteilen können“, sagte Kretschmann.
Bonde erläuterte ergänzend, wenn anerkannte Tierschutzvereine mit dem Ergebnis von Verwaltungsverfahren letztlich nicht zufrieden seien, solle zukünftig auch ihnen ein Klagerecht zustehen - gegen einen ihrer Meinung nach zu geringen Tierschutz. Die Verwaltungsgerichte könnten dann abschließend für Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen. Die Vereine könnten dabei Tierschutzinteressen vertreten, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein.
„Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht im Naturschutz zeigen, dass Verbände verantwortungsvoll mit Mitbestimmungs- und Klagerechten umgehen“, erklärte der Minister. In Bremen oder Nordrhein-Westfalen sei es bisher nicht zu einer nennenswerten Zahl von tierschutzrechtlichen Klagen gekommen.