Das Bundeslandwirtschaftsministerium will an den in Deutschland geltenden hohen Tierschutzstandards beim Schlachten festhalten. Bei der anstehenden Neufassung der Tierschutz-Schlachtverordnung, die durch die Umsetzung von EU-Vorgaben notwendig ist, macht das Ministerium von der Möglichkeit im EU-Recht Gebrauch, national strengere Vorschriften fortzuführen, mit denen ein umfassender Tierschutz bei der Tötung von Tieren und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten sichergestellt werden kann. Dies gilt beispielsweise für die Anforderungen an das Betäuben und Töten der Tiere, die Regelungen für das Treiben und Befördern innerhalb von Schlachthöfen sowie deren Ausstattung.
Auch die vorhandenen Bestimmungen für Tötungen außerhalb von Schlachthöfen wie die Schlachtung von Farmwild, die zum Teil über die EU-Vorgaben hinausgehen, sollen bestehen bleiben.
Mit dem vorliegenden Entwurf, den das Agrarressort dem Bundesrat zugeleitet hat, werden die für die Durchführung der EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung notwendigen Sanktionsvorschriften erlassen. Wann sich die Länderkammer mit der Vorlage befasst, ist derzeit offen. (AgE)
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