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Die Details des geplanten Tierschutzgesetzes 2012

Das Bundeskabinett will heute die Novelle des Tierschutzgesetzes verabschieden. Das sind die wichtigsten Eckpunkte: Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz für den Schenkelbrand beim Pferd soll künftig entfallen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett will heute die Novelle des Tierschutzgesetzes verabschieden. Das sind die wichtigsten Eckpunkte:

 

Die Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz für den Schenkelbrand beim Pferdsoll künftig entfallen. Da der elektronische Mikrochip zur Kennzeichnung von Pferden vorgeschrieben ist, sei der Schenkelbrand nicht mehr vertretbar und soll aus Tierschutzgründen aus dem Gesetz gestrichen werden, so das Bundesagrarministerium.

 

Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln: Demnach soll die Methode ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland flächendeckend verboten sein.

 

Das bestehende Qualzuchtverbotwird neu formuliert und ergänzt: Mit der Präzisierung wird die Durchsetzung geltenden Rechts für die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder erleichtert. In diesem Zusammenhang ist auch ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qual- zuchtmerkmalengeplant.

 

Erzeuger sind künftig stärker gefordert, den Tierschutz durch Eigenkontrollenzu gewährleisten und durch entsprechende Haltungsbedingungen das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen. Die Details dazu können durch eine Verordnung geregelt werden, die im Gesetz vorgesehen ist.

 

Der Gesetzentwurf enthält auch eine Ermächtigung, das Zurschaustellen bestimmter Wild- tiere in Zirkusbetriebendurch Verordnung zu verbieten.

 

Das Ministerium trägt im Rahmen der Gesetzesänderung auch der unkontrollierten Vermehrung von streunenden Katzenin bestimmten Regionen Deutschlands Rechnung. Da die Lebenssituation der unbeaufsichtigten Tiere mit großem Tierleid verbunden sei und die Problematik durch den Auslauf unkastrierter Hauskatzen verschärft wird, sollen die Landesregierungen die Möglichkeit erhalten, Verordnungen zu erlassen, mit denen regional der freie Auslauf solcher Hauskatzen verboten werden kann.

 

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Entwurf des Tierschutzgesetzes dem Bundesrat und dem Bundestag zugeleitet. Im Herbst 2012 soll das Gesetz in Kraft treten.


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Neben dem Tierschutzgesetz sind weitere Vorhaben für mehr Tierschutz geplant oder auf dem Weg - zum Beispiel die Überarbeitung des Säugetiergutachtens, der Erlass von Haltungsvorschriften für Mastkaninchen oder die aktuelle Reform des Baurechts (gemeinsam mit BMVBS), durch die die Hürden für große Tiermastanlagen deutlich erhöht werden sollen. (ad)


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