Nachdem der Bundestag am Donnerstag mit breiter Mehrheit die Novelle des Baugesetzbuches gebilligt hat, dürfte der Bau von Ställen im Außenbereich bald deutlich schwerer werden. Wer nicht oder in nicht ausreichendem Umfang über die erforderliche Futtergrundlage verfügt, wird ab dem Erreichen der Vorprüfungswerte für eine Umweltverträglichkeitsprüfung „entprivilegiert“.
Das trifft zum Beispiel für Schweinemastställe ab 1.500 Tieren zu, berichtet der Deutsche Bauernverband. Derartige Vorhaben sind somit künftig nur noch über die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Da der bisherige Tierbestand des Betriebes zur Anrechnung kommt, treffen Neu- oder Erweiterungsbauten, die in der Regel mit einem Mehr an Tierwohl verbunden sind, auf erhebliche Hemmnisse.
In Berliner Kreisen geht man nun davon aus, dass auch der Bundesrat mit den zahlreichen SPD-regierten Ländern der Novelle zustimmt. Entsprechend erleichtert zeigen sich landwirtschaftliche Vertreter darüber, das die Novelle zumindest die allgemeine landwirtschaftliche Bauprivilegierung im Außenbereich nach Paragraf 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch sichert. Hier bleibt es dabei, dass Landwirte mit ausreichend Fläche im Außenbereich frei von Obergrenzen Tierställe bauen können.(ab)
Stimmen zum Bundestagsbeschluss:
Franz-Josef Holzenkamp sagt: „Wir haben heute einen guten Kompromis zwischen den Ansprüchen unserer Tierhalter nach Weiterentwicklung ihrer Betriebe und dem Wunsch der Kommunen nach einer besseren Steuerungsmöglichkeit für große gewerbliche Stallanlagen beschlossen.“