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SPD trägt Kompromiss zur Baugesetzbuchnovelle mit

Der fraktionsübergreifende Kompromiss zur Novelle des Baugesetzbuchs steht. Der Antrag sieht eine Herausnahme gewerblicher Tierhaltungsanlagen von der Privilegierung im Außenbereich vor, wenn die Anlage der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz unterliegt.

Lesezeit: 3 Minuten

Der fraktionsübergreifende Kompromiss zur Novelle des Baugesetzbuchs steht. Eine Verabschiedung mit breiter Mehrheit im Bundestag am morgigen Donnerstag gilt jetzt als sicher. Wie es aus der SPD-Bundestagsfraktion heißt, werden die Sozialdemokraten gemeinsam mit Union und FDP einen Änderungsantrag zum Regierungsentwurf beschließen.


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Auch der Bundestagsaussschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Novelle des Bauplanungsrechts heute verabschiedet. Der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Hans-Joachim Hacker, zeigte sich dazu gegenüber top agrar-Online zuversichtlich, dass auch die SPD geführten Länder das neue Baugesetzbuch im Bundesrat absegnen werden.


Die Details


Der Antrag sieht eine Herausnahme gewerblicher Tierhaltungsanlagen von der Privilegierung im Außenbereich vor, wenn die Anlage der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung und einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz unterliegt.


Bestehende Tierhaltungsanlagen auf demselben Betriebs- und Baugelände sollen im Rahmen von kumulierenden Vorhaben berücksichtigt werden. Flexibilisiert werden soll der Privilegierungstatbestand von Biomasseanlagen. Privilegiert sollen Anlagen sein, deren Biogaserzeugung 2,3 Mio Normkubikmeter nicht überschreitet. Für andere Anlagen soll die Feuerungswärmeleistung maximal 2 Megawatt betragen. Der Bundestag wird die Novelle am Donnerstag in Zweiter und Dritter Lesung beschließen.


Politiker erleichtert: Endlich Klarheit für die Bauern


Der Vorsitzende von Bundestagsernährungsausschuss, Hans-Michael Goldmann, begrüßte das Entgegenkommen der SPD. „Nun können wir endlich für Klarheit bei Kommunen und Landwirten sorgen”, erklärte der FDP-Politiker. Das Baugesetzbuch sei ein wichtiges Signal für den ländlichen Raum. Es schütze die bäuerliche Landwirtschaft, bekämpfe den Verbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche und stärke das individuelle Handeln von Kommunen bei Bauvorhaben. Goldmann: „Es war mir wichtig, dass wir dieses politische Vorhaben gegen alle Widerstände realisieren konnten.”


Grünen-Sprecher Friedrich Ostendorff bescheinigte der CDU, sie habe dem Druck von Bürgerinitiativen und seiner Partei nachgegeben und sich bewegt. Damit könnten künftig gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich für mehr als 30 000 Masthühner oder mehr als 1 500 Schweine nicht mehr ohne Bebauungsplan genehmigt werden.


Hacker: SPD als Anwalt der Kommunen und Verbraucher


Die Zustimmung wurde laut Hans-Joachim Hacker (SPD) möglich, nachdem die Sozialdemokraten den Regierungsentwurf in langwierigen Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen in zentralen Punkten entscheidend nachbessern konnte.


Der Schutz des Außenbereichs wird vor allem durch eine Neuregelung der gesellschaftlich umstrittenen Intensivtierhaltung entscheidend verbessert. "Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Verhandlungen ein sehr weitgehendes Verbot für die Ansiedlung der gewerblichen Tierhaltung im Außenbereich durchsetzen können", erklärte er am Mittwoch.


Das bislang geltende Baurecht kannte keinerlei Einschränkung der Privilegierung zum Bau der agrar-industriellen Tierhaltungsanlagen. Auch der Regierungsentwurf von Minister Ramsauer sah ursprünglich nur halbherzige Änderungen  vor. "Die SPD hat in den Verhandlungen Ramsauers Schmalspurlösung umfassend nachbessern und den von Landwirtschaftsministerin Aigner sekundierten Widerstand der Agrarlobby brechen können", so Hacker weiter.


Im Außenbereich würden nun bereits die untersten Schwellwerte des Umweltrechts den weiteren Zubau von Großställen im Außenbereich begrenzen. Die Kommunen bekämen damit die Möglichkeit, die Ansiedlung der von Anwohnern, Umweltschützern und Verbrauchern kritisierten Anlagen über Bebauungspläne sinnvoll steuern oder verhindern zu können. (ad/AgE)


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