Nach der 12. Verhandlungsrunde über ein transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) übt sich das Bundeswirtschaftsministerium in Optimismus. Es soll keine Einschränkung der EU-Gesetzgebung geben. Die Regierungsberater des Sachverständigenrats für Umweltfragen mahnen eine umweltgerechte Ausgestaltung von TTIP an.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) stellt die Fortschritte der 12. TTIP-Verhandlungsrunde aus der vergangenen Woche heraus. Danach sind die Delegationen insbesondere im Verhandlungspunkt regulatorische Kooperation vorangekommen. Es seien Möglichkeiten enger Kooperation ausgelotet worden, gleichzeitig würden beide Staatengemeinschaften ihr Recht auf Regulation achten. „Auch künftig wird es keine Einschränkung der Gesetzgebung geben, weder auf europäischer, noch auf nationalstaatlicher oder regionaler Ebene“, teilt das BMWI mit.
Schiedsgerichte mit öffentlichen Richtern
Die EU brachte in die Gespräche einen Vorschlag für ein neues Schiedsgerichtssystem zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten ein. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Klagen von Investoren künftig durch ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richtern entschieden werden. Verhandelt wurde darüber aber vergangene Woche noch nicht. Bei den Umweltberatern der Bundesregierung, dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), stößt dieser Vorschlag auf Interesse. „Gelingt es der EU nicht, diesen Vorschlag durchzusetzen, so sollte in TTIP auf Schiedsgerichte verzichtet werden“, erläutern die Wissenschaftler.
SRU plädiert für Umweltstandards
Der SRU hat in einer mehr als 50-seitigen Stellungnahme in der vergangenen Woche umfangreich zu Umweltaspekten von TTIP Position bezogen. Die Wissenschaftler sprechen sich für eine umweltgerechte Ausgestaltung von TTIP aus. Schutzstandards müssten die gleiche Bedeutung wie Handelsinteressen genießen, schreiben die Regierungsberater. In der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion seien die Schutzvorstellungen auf beiden Seiten des Atlantiks sehr unterschiedlich. Deshalb müsse bei den Verhandlungen sichergestellt werden, dass „Regelungen zum Schutz der Umwelt nicht verzögert oder Standards gesenkt werden“, so der SRU weiter.
Vorsorgeprinzip sollte beibehalten werden
Vor allem für ihr Vorsorgeprinzip, etwa bei der Lebensmittelüberwachung, sollte die EU bei TTIP kämpfen, empfehlen die Wissenschaftler. „Das Vorsorgeprinzip sollte in den Vertragstexten konkret verankert werden“, empfiehlt das federführende Ratsmitglied Prof. Dr. Christian Calliess. Das Vorsorgeprinzip erlaubt staatliches Handeln zur Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage zu ergreifen.
TTIP Agenda bis Ende 2016
In den kommenden Monaten sollen nun weitere konsolidierte Texte zwischen den EU und den USA fertig gestellt werden. In Brüssel betonten die USA wie die EU das Ziel, die Verhandlungen zu einem ersten fertigen Entwurf bis Ende 2016 abzuschließen.
Hintergründe:
TTIP geht in die zwölfte Runde (23.2.2016)