Ein Kommentar von Gerburgis Brosthaus vom Wochenblatt Westfalen-Lippe zur Filterpflicht in NRW:
Für die Schweinehalter im Land kommt es knüppeldick: Den Fuß fest auf dem Bremspedal der Veredelungswirtschaft, hat NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel pauschal für alle BImsch-Genehmigungen ab 2000 Mast- oder 750 Sauenplätzen übergangslos den Bau teurer Abluftfilter vorgeschrieben.
Damit hat der Minister einen Paradigmenwechsel in der Genehmigungspraxis eingeläutet: Nicht mehr die Situation vor Ort ist entscheidend für den Einbau eines Filters. Ob Wohnhäuser in der Nähe stehen oder der Betrieb eine Alleinlage in der Feldflur hat – alle Standorte werden über einen Kamm geschoren, wenn die Tierzahl die Schwellenwerte des Filtererlasses überschreitet.
Die fehlende Übergangszeit stellt laufende Genehmigungsverfahren vor vollendete Tatsachen. Ein Unding, da alle Planungsunterlagen wie Zeichnung, Statik, Brandschutz und Gutachten auf dem bisherigen Rechtsstand basieren. Wenn diese womöglich im Hinblick auf Abluftfilter neu erstellt und eingereicht werden müssen, treibt das die Kosten und verzögert den Baubeginn erheblich. Insbesondere entscheidungsreife Anträge müssen Vertrauensschutz genießen.
Als Pulverfass könnte sich der Filtererlass für Nachbarschaften erweisen. Wo mehrere Nachbarn ihre Ställe „auf einem Drubbel“ haben, können jetzt alle zur Nachrüstung von Filtern verdonnert werden, wenn einer aus der Runde aufstocken will.
De facto gilt die Abluftfilterpflicht schon ab 1500 Mast- bzw. 560 Sauenplätzen, da Remmel geschickt die Bioaerosole ins Spiel gebracht hat. Nach Einschätzung des Ministeriums sind große Ställe gesundheitsgefährdende Keimschleudern. Dass Kinder im Umfeld der Ställe weniger allergiegefährdet sind und Landwirte samt ihren Familien eher selten krank sind, ist dem Minister noch nicht aufgefallen.
Gefährlich ist, dass schon gehäufte Beschwerden von Anwohnern wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen ein Bioaerosolgutachten erzwingen können.
Völlig überzogen ist die Forderung nach umwelttoxikologischen Gutachten. Ohne gesicherte Dosis-Wirkungs-Beziehung für einzelne Keime ist keine Aussage möglich, ob eine Gefahr für Anwohner besteht. Damit ist das Gutachten zwar teuer und zeitaufwendig, aber völlig nutzlos. Also stattdessen einen Abluftfilter einbauen?
Wenn Landwirte angesichts der beiden unattraktiven Alternativen ihre Investitionen ad acta legen und ihr Geld beispielsweise in Windräder stecken, hat Remmels Erlass die gewünschte Wirkung erzielt. Der Applaus der Grünen ist ihm sicher. (ad)
Hintergründe:
„Filtererlass in NRW führt zu Wettbewerbsverzerrung!“ (28.2.2013)
NRW: Filterpflicht gilt ab sofort! (21.2.2013)