Mit Blick auf die anstehenden Beratungen der Neufassung der Düngemittelverordnung durch den Agrarausschuss des Bundesrates hat der Bauernverband Schleswig-Holstein vor noch mehr Bürokratie gewarnt. In dieser Verordnung werde zusätzlich zur Verbringensverordnung eine weitere Dokumentation vorgeschrieben, was zu unnötigem Mehraufwand führe, beklagte der Landesbauernverband vergangene Woche in Rendsburg. Er schlug vor, die Bestimmungen aneinander anzupassen.
Der Änderungsvorschlag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum geltenden § 5 Absatz 4 der Düngemittelverordnung solle der Klarstellung dienen. Er würde aus Sicht des Bauernverbandes Schleswig-Holstein aber stattdessen zu einer - ungewollten - Verschärfung der bisherigen Ausnahmeregelung führen, da dann nicht mehr alle eigenverwendeten Wirtschaftsdünger freigestellt wären, sondern nur solche in gemeinsam genutzten Güllebehältern. Aus diesem Grund plädierte Verbandspräsident Werner Schwarz in einem Schreiben an den Kieler Landwirtschaftsminister Robert Habeck für die Beibehaltung der bisherigen Regelung. (AgE)
vgl.:
Puttrich gegen kurzfristige Novelle der Düngeverordnung (8.10.2012)
Schleswig-Holstein weiterhin für Neufassung der Düngeverordnung (2.10.2012)
Entwurf für neue Düngemittelverordnung vorgelegt (9.8.2012)
SPD fordert Verschärfung der Düngeverordnung (12.7.2012)