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EU-Kommission hält Bezuschussung der Tierkörperbeseitigung für illegal

Rheinland-Pfalz hat an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung (TKB) Beihilfen gezahlt, die nach EU-Recht illegal sind. Dieser Auffassung ist die Europäische Kommission. Wie die Brüsseler Behörde am vergangenen Mittwoch bekanntgab, wurde Deutschland aufgefordert, rund 30 Mio Euro von dem Begünstigten zurückzufordern.

Lesezeit: 2 Minuten

Rheinland-Pfalz hat an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung (TKB) Beihilfen gezahlt, die nach EU-Recht illegal sind. Dieser Auffassung ist die Europäische Kommission. Wie die Brüsseler Behörde am vergangenen Mittwoch bekanntgab, wurde Deutschland aufgefordert, rund 30 Mio Euro von dem Begünstigten zurückzufordern.


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Der Zweckverband TKB erbringt in Rheinland-Pfalz Dienstleistungen für die Tierkörperbeseitigung und die Entsorgung von Schlachtabfällen. Nach Auffassung der Kommission darf der Zweckverband keine Ausgleichszahlungen von 2,25 Mio Euro jährlich von den rheinland-pfälzischen Kommunen erhalten. Wegen ausreichender Reservekapazitäten für Seuchenfälle entstünden ihm keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung.


Die Kommission widerspricht damit dem Bundesverwaltungsgericht, das die Zahlungen für gerechtfertigt hält. Sämtliche Kosten für die Tierkörperbeseitigung müssten von den Verursachern wie Landwirten und Schlachthöfen getragen werden, so die Kommission.


Ferner zeige die Untersuchung, dass der Zweckverband TKB die staatliche Unterstützung für eine wirtschaftlich nicht tragfähige und aggressive Preispolitik nutze und Tierkörperbeseitigungsdienste zu nicht kostendeckenden Preisen anbiete. Das verschaffe ihm einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil gegenüber nicht subventionierten Konkurrenten. Die Kommission hatte die Prüfung im Juli 2010 nach der Beschwerde eines Wettbewerbers eingeleitet. (AgE)


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