Eine Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) um 200 Mio. Euro im Jahr hat entgegen dem Votum der Fachpolitiker von Union und SPD keinen Eingang in die Koalitionsvereinbarung gefunden. Zwar will die angehende schwarz-rote Koalition die GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung” ausbauen; sie lässt aber offen, ob dies mit zusätzlichen Bundesmitteln einhergehen wird.
Union und SPD bekräftigen ihren Kurs der Haushaltskonsolidierung. Zu den finanzwirksamen Maßnahmen, die die Koalition in dieser Legislaturperiode umsetzen will, zählen unter anderem eine finanzielle Entlastung der Länder und Gemeinden, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die sich auf 5 Mrd Euro belaufen sollen, 6 Mrd Euro zusätzlich für Bildung und Forschung sowie eine Aufstockung der Mittel für die Entwicklungshilfe in der neuen Legislaturperiode um 2 Mrd Euro. Die GAK taucht in der Liste der prioritären Maßnahmen nicht auf.
Laut Koalitionsvertrag müssen alle Maßnahmen von bis zu 10 Mio Euro von den jeweiligen Ressorts innerhalb ihrer Etats gegenfinanziert werden. Im Übrigen gelte der Grundsatz einer „unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich”. (AgE)
vgl.:
Der Koalitionsvertrag: So sieht die Einigung beim Thema Agrar aus (27.11.2013)