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Der Koalitionsvertrag: So sieht die Einigung beim Thema Agrar aus

Einigung beim Koalitionsvertrag. Erfreulich: Bei der Agrardieselförderung bleibt alles wie es ist. Auch ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände wird es nicht geben. Bedauerlich ist dagegen, dass die Risikoausgleichsrücklage und die 200 Mio. Euro für die GAK im Vertrag gestrichen sind.

Lesezeit: 4 Minuten

CDU, CSU und SPD haben sich auf den Koalitionsvertrag geeinigt. Erfreulich: Bei der Agrardieselförderung bleibt alles wie es ist. Auch ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände wird es nicht geben. Bedauerlich ist dagegen, dass die Risikoausgleichsrücklage und die zusätzlich geplanten 200 Mio. Euro für die GAK im Vertrag gestrichen sind.


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In Hinblick auf die Grüne Gentechnik verzichtet die Koalition auf eine ausdrückliche Ablehnung eines Verzichts auf Anbau, Freisetzung und Zulassung gentechnisch veränderter Sorten verzichten. Auch eine Formulierung zu einer möglichen Opt-out-Klausel gibt es nicht. Allerdings erkennen die angehenden Koalitionäre ausdrücklich die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegenüber der Grünen Gentechnik an.


Das sind die Details im Vertrag


  • Die EU-Agrarreform soll die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ländlicher Räume fördern.
  • Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz wird zu einer „Gemeinschaftsaufgabe

    ländliche Entwicklung“ weiterentwickelt. Den diskutierten Zuschuss von 200 Mio. Euro zusätzlich wird es nicht geben.
  • Die Förderung des Agrardiesels bleibt wie sie ist. Angestrebt wird eine einheitliche europäische Regelung über die Energiesteuerrichtlinie.
  • Begleitung der Reform der Agrarsozialversicherung
  • Neugestaltung der Hofabgabeklausel
  • Entwicklung einer nationalen Tierwohl-Offensive. Sie soll das Tiergesundheitsgesetz und das Tierarzneimittelrecht sinnvoll in einem einheitlichen Rechtsrahmen zusammenführen.
  • Die gesetzlichen Regeln zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes werden unbürokratisch und praxisnah umgesetzt. Die Sachkunde der Tierhalter will die Koalition fördern.
  • Bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme. Durchsetzung EU-weit einheitlicher und höherer Tierschutzstandards.
  • Flächengebundene Nutztierhaltung, Förderung der tiergerechten Haltung.
  • Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch auf EU-Ebene. Eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch ist geplant.
  • Durchsetzung des bestehenden Patentierungsverbot auf konventionelle Züchtungsverfahren, daraus gewonnene Tiere und Pflanzen sowie auf deren Produkte und auf das zu ihrer Erzeugung bestimmte Material. Außerdem: Präzisierung der Vorschriften.
  • Einführung einer EU-Kennzeichnungspflicht für Produkte von Tieren, die mit genveränderten Pflanzen gefüttert wurden. An der Nulltoleranz gegenüber nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Bestandteilen in Lebensmitteln hält die Koalition fest - ebenso wie an der Saatgutreinheit.
  • Unverzüglicher Erlass einer Bundeskompensationsverordnung
  • Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz
  • Bessere Verzahnung der Agrarforschung. Mehr Forschung in den Bereichen Tierwohl, nachhaltige Pflanzenschutzverfahren, Eiweißstrategie und klimaschonende Landwirtschaft.
  • Das Themenspektrum der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) wird um den Bereich Nachhaltigkeit erweitert.



  • Das Bundesprogramm „Ökolandbau und andere nachhaltige Formen der Landwirtschaft“ wird verstetigt.
  • Liberalisierung in der Milchwirtschaft wird fortgesetzt im Vertrauen auf ein wirksames und verlässliches Sicherheitsnetz der EU.
  • Umsetzung der Waldstrategie 2020. Der Klein- und Kleinstprivatwald wird mit geeigneten Mitteln in die Entwicklung einbezogen.
  • Saatgutrecht: Saatgutvielfalt wird garantiert, die Interessen des nicht kommerziellen Bereichs werden gewahrt und der Zugang zu alten und regionalen Sorten nicht beschränkt. Im Rahmen des Nachbaus soll es keine weiteren Einschränkungen für Landwirte und mittelständische Pflanzenzüchter geben.
  • Die Vermarktung regionaler Produkte wird ausgebaut. Das bundesweit einheitliche „Regionalfenster“ zur Kennzeichnung regionaler Produkte wird evaluiert. Auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls verbindliche Kriterien festgelegt.
  • Beim Abschluss bi- und multilateraler Handelsabkommen ist die verbindliche Einhaltung der hohen europäischen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz von zentraler Bedeutung.
  • Prüfung der rechtlichen Instrumentarien der Kontrolle des unmittelbaren und mittelbaren Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch nicht-landwirtschaftliche und überregionale Investoren.
  • In Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird geklärt, ob die noch in der Hoheit des Bundes verbliebenen Treuhandflächen interessierten Ländern übertragen werden können.
  • Für Ausgleichsflächen z.B. beim Netzausbau sind faire Entschädigungen für Grundstückseigentümer und -nutzer erforderlich.
  • Fortführung des Bienenmonitorings




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