Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zum Hilfspaket für die Landwirtschat des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) am Donnerstag in erster Lesung beraten. Ob die Maßnahmen wie geplant durch gehen, ist immer noch nicht sicher. Zünglein an der Waage sind die Länderfinanzminister.
Bis Ende November hat der Bundestag nun Zeit, das „Milchmarktsondermaßnahmengesetz“ zu beraten. Es enthält zum einen die rechtlichen Voraussetzungen für die Auszahlung der 116 Mio. € Liquiditätshilfen. Sie sind an eine Beibehaltung der Milchmenge gebunden. Umstritten ist jedoch das zweite Element des Hilfspaketes: die steuerliche Gewinnglättung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe über drei Jahre.
Die Koalition hat sich in zähen Verhandlungen darauf geeinigt, die Gewinnglättung rückwirkend von 2014 bis zum Jahr 2022 zu begrenzen. Ob die Maßnahme jedoch gemäß dem Gesetzentwurf verabschiedet wird, hängt vor allem vom Votum der Länderfinanzminister ab. Diesen entgehen dadurch Steuereinnahmen. Im bisherigen Gesetzgebungsprozess fühlen sie sich übergangen. Laut dem SPD-Agrarsprecher im Bundestag, Wilhelm Priesmeier, ist außerdem nicht hinreichend geklärt, ob die Maßnahme mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz vertretbar ist, weil sie andere Branchen, die ebenfalls jahreszeitbedingte Gewinnschwankungen haben, diskriminiert.
Die Union verteidigt die von ihr eingebrachte Gewinnglättung. Sie habe an dieser gegen den Widerstand der SPD „erfolgreich festgehalten“, erklärten der Agrarsprecher der CDU/CSU-Fraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Kees de Vries. Der Gesetzentwurf sei zusammen mit den Entlastungen bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) und dem geplanten Bürgschaftsprogramm „ein großer Erfolg und eine echte Hilfe für die deutsche Landwirtschaft“, so die beiden Unions-Politiker.
Ob die Gewinnglättung wirklich kommt, ist frühestens Mitte Dezember klar. Dann steht das Gesetz abschließend im Bundesrat zur Abstimmung.