Für den Vorsitzenden des Ernährungsausschusses des Bundestages, Hans-Michael Goldmann, reicht es aus, das Bundesjagdgesetz nur in den Punkten zu korrigieren, die die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften betreffen. So wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Urteil bemängelt hatte.
Forderungen der Grünen und von Naturschutzverbänden nach einer grundlegenden Reform lehnt der FDP-Politiker ab. „Vorwürfe, die Bundesregierung sei vor der Jägerlobby eingeknickt, sind in diesem Zusammenhang schlichtweg plump“, so Goldmann. Eine inhaltliche Novellierung sei nicht das Ziel der gesetzlichen Anpassung gewesen.
Der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hatte neben der Neuregelung zur Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaften auch ein grundsätzliches Fütterungs- und ein Medikamentenverabreichungsverbot für Wildtiere sowie eine Anpassung der herbstlichen Jagdzeit für Rehböcke enthalten. Angesichts sehr widersprüchlicher Stellungnahmen der Verbände und um eine zügige Umsetzung des EGMR-Urteils zu gewährleisten, wurden diese Punkte aus der Vorlage herausgenommen.
Die Neuregelung gebe nun Grundstückseigentümern die Möglichkeit, aus einer Jagdgenossenschaft auszutreten, wenn dieser aus ethischen Gründen die Bejagung auf seinen Flächen ablehne und diese ausreichend der Behörde begründen könne, führte Goldmann aus. Ein Flickenteppich der bejagbaren Flächen dürfe dennoch nicht entstehen, um gesunde und artenreiche Wildbestände nicht zu gefährden. Aus diesem Grund müssten die Anträge sorgfältig von den Behörden geprüft und mit den Interessen der anderen Genossenschaftsmitglieder abgewogen werden.
Der Liberale betonte, die etwa 350 000 Jäger in Deutschland seien gut ausgebildete Fachleute, die mit viel ehrenamtlichem Engagement den Artenreichtum und Naturschutz förderten. Mit dem Anlegen von Wildbiotopen, Blühstreifen oder der Wildunfallversorgung seien nur Bruchteile des gesellschaftlichen Einsatzes genannt, die Jäger in ihrer Freizeit erbringen würden. (AgE)