Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Greening: Der Fokus verschiebt sich auf mögliche Ausnahmen

Für Deutschland besteht das größte Problem mit dem Greening der Direktzahlungen nach wie vor in der Forderung nach 7 % ökologischen Vorrangflächen. Das hat Bundesagrarministerin Ilse Aigner vergangene Woche am Rande eines informellen Agrarministerrats in Dänemark gegenüber Journalisten bekräftigt. „Kommissar Ciolos muss klarstellen, was er unter den 7 % versteht.

Lesezeit: 4 Minuten

Für Deutschland besteht das größte Problem mit dem Greening der Direktzahlungen nach wie vor in der Forderung nach 7 % ökologischen Vorrangflächen. Das hat Bundesagrarministerin Ilse Aigner vergangene Woche am Rande eines informellen Agrarministerrats in Dänemark gegenüber Journalisten bekräftigt. „Kommissar Ciolos muss klarstellen, was er unter den 7 % versteht. Einen Blankoscheck kann ich schlecht unterschreiben“, sagte die Ministerin. Allerdings will sie das Konzept nicht in Bausch und Bogen verwerfen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Während sie die Stilllegung von Flächen erneut ablehnte, brachte sie Möglichkeiten ins Spiel, denen sie zustimmen könnte, beispielsweise die Anlage von Blühstreifen oder die Anrechnung von Agrarumweltmaßnahmen. Auch der Anbau von Eiweißpflanzen wäre im Sinne Aigners. Sie stellte klar, dass die Agrarproduktion nicht grundsätzlich als unökologisch betrachtet werden dürfe. Die nachhaltige Landbewirtschaftung habe einen Wert, insbesondere zur Ernährungssicherung und zu Bereitstellung erneuerbarer Energien.


Aigners österreichischer Amtskollege Nikolaus Berlakovich zeigte sich in vielen Punkten auf einer Linie. Unterdessen scheint sich die Diskussion immer mehr auf mögliche Ausnahmen vom Greening zu fokussieren - für solche Betriebe, die bestimmte Agrarumweltmaßnahmen durchführen. EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos signalisierte erneut Kompromissbereitschaft, pochte aber darauf, dass solche Maßnahmen über die Greening-Vorgaben hinausgehen und für die gesamte Nutzfläche des Betriebs gelten müssen. Einen Menüansatz lehnt er hingegen weiter ab.


Unterbrechungselemente als Alternative


Aigner erläuterte, dass Hecken, Büsche, Knicks und andere Landschaftselemente in Deutschland etwa 1 % bis 2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausmachten, also weit weniger als die von der Europäischen Kommission verlangte Größenordnung. Die übrigen fünf bis sechs Prozentpunkte müssten also „irgendwoher“ kommen. Ferner gehörten diese Elemente nicht unbedingt dem Landwirt, sondern seien teilweise in öffentlicher Hand. In diesem Fall müsse ein Betrieb - entgegen der Darstellung der Kommission - eben doch Ackerfläche abknapsen. Besser sei es daher, ab einer bestimmten Schlaggröße Unterbrechungselemente zu fordern.


Mit den anderen beiden Greening-Elementen kann die Ministerin hingegen „ganz gut leben“. Das Grünlandumbruchverbot gebe es in Deutschland prinzipiell ohnehin, und die geforderte Fruchtfolge sei auch kein großes Problem, allenfalls für kleine Betriebe. Dem dürfte die CSU-Politikerin mit der Forderung nach Ausnahmeregeln Rechnung tragen.


Ciolos: "Greening entfällt, wenn Landwirt etwas vergleichbares vorweist"


Ciolos hob hervor, dass der Kommissionsvorschlag weiter auf dem Tisch liege: Grünlandumbruchverbot, Anbaudiversifizierung und 7 % ökologische Vorrangflächen. Man plane jetzt jedoch die Möglichkeit, eine, zwei oder alle drei Anforderungen als erfüllt zu betrachten, wenn ein Landwirt stattdessen vergleichbare Agrarumweltprogramme durchführe. Man werde die Regionen auffordern, den Aufbau und die Auswirkungen ihrer Programme künftig anhand einiger Umweltkennzahlen zu erklären, um eine Bewertung vornehmen zu können. „Wenn wir feststellen, dass die Ergebnisse den Anforderungen der Ökologisierungsprämie entsprechen, dann müssen die Landwirte die Greening-Maßnahmen nicht durchführen“, so Cioloş. Erreicht werden sollten positive Auswirkungen, unter anderem auf die Artenvielfalt sowie den Boden- und Gewässerschutz.


Bei der 7 %-Vorgabe bleibt er hart


Um die Notwendigkeit seiner Vorschläge zu unterstreichen, wies der Kommissar darauf hin, dass es beispielsweise in Frankreich bereits heute Brachflächen gebe, die auf den Verlust der Bodenfruchtbarkeit durch zu intensive Nutzung zurückzuführen seien. „Wenn wir nicht jetzt handeln, wird es teurer für die nachfolgenden Generationen“, warnte Cioloş. Er lehnte es in diesem Zusammenhang ab, die ökologischen Vorrangflächen regional zu verrechnen. „Ich glaube nicht, dass es im Interesse der Landwirte ist, wenn man sagt, sie könnten auf ihrem Betrieb nichts für den Artenschutz tun, weil dann die Produktion beeinträchtigt würde“, erklärte der Kommissar. Er bestritt, dass die Ausweisung von 7 % Vorrangflächen spürbare Auswirkungen auf die Erzeugung haben könnte; im Gegenzug verbessere sich aber die Bodenqualität. (AgE)


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.