Die im Rahmen der EU-Agrarreform geplanten Ökologisierungsauflagen für Direktbeihilfen kommen frühestens 2015, also ein Jahr später als vorgesehen. Das hat die Europäische Kommission vergangene Woche gegenüber dem Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) eingeräumt.
Danach soll 2014 ein Übergangsjahr werden, in dem weiter die bisher bekannten Regeln zur Gewährung der Direktbeihilfen angewandt werden. Im April oder Mai will die Kommission einen konkreten Entwurf dazu vorstellen. Das ist nötig, da die derzeitigen Regeln ohne eine Folgelösung 2013 auslaufen würden.
Die Verschiebung des Inkrafttretens der künftigen Vorschriften zeichnete sich bereits Anfang Dezember ab. Grund sind die Verzögerungen bei der politischen Einigung über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020.
Selbst wenn die EU-Staats- und Regierungschefs auf dem nächsten Gipfel am 7. und 8. Februar den Durchbruch schaffen, und in der Folge Ende Juni die Agrarreform in trockene Tücher gebracht wird, käme dies für den fristgerechten Beginn der neuen Regeln am 1. Januar 2014 zu spät - schließlich müssen im Nachgang noch umfassende Durchführungsvorschriften erlassen werden, ganz zu schweigen von den Übersetzungen in die einzelnen EU-Sprachen.
Auch die neuen Regeln der ländlichen Entwicklung dürften voraussichtlich erst 2015 in Kraft treten - was bedeuten würde, dass die bestehenden Programme zunächst weiterlaufen. Änderungen an den Marktmaßnahmen könnten hingegen voraussichtlich bereits 2014 angewandt werden - EU-Experten zufolge sind hier weniger verwaltungstechnische Änderungen vonnöten. (AgE)
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