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Tierschutzgesetz doch verabschiedet

Der Bundesrat hat am Freitag das Tierschutzgesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses verabschiedet. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) herrscht damit nach dem heftigen Hin und Her der vergangenen Wochen endlich Klarheit.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag das Tierschutzgesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses verabschiedet. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) herrscht damit nach dem heftigen Hin und Her der vergangenen Wochen endlich Klarheit.


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Die Anrufung des Vermittlungsausschusses hätte die Verbesserung des Tierschutzes bei Tierversuchen, Heim- und Nutztieren verzögert und Tierschutz gerade im Hinblick auf die in diesem Jahr anstehende Bundestagswahl zum politischen Spielball gemacht, so der Verband.



Allerdings wird die nun beschlossene Novelle den Landwirten einiges abverlangen. Im Bereich der ab Ende 2018 geforderten wirksamen Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration müssen insbesondere die bisherigen Arbeiten und Forschungen intensiviert werden. Denn die bisher in der Erprobung befindlichen Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration sind noch nicht für die breite Praxis akzeptabel.



„Die Landwirtschaft wird weiter konzentriert an der Verbesserung der Tierhaltung arbeiten, denn Tierschutz ist ein hohes Anliegen unserer Landwirte“, so DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.


Höfken wollte Tierschutznovelle in Vermittlungsausschuss bringen


Mit der Entscheidung ist der Plan der rheinland-pfälizischen Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken gescheitert, das Tierschutzgesetz doch noch zu blockieren. Am Donnerstag schimpfte sie noch, dass der Bundesrat immer von Tierschutz rede und jetzt sogar noch hinter dem schwachen Entwurf von Frau Aigner zurückbleibe.


Höfken zeigte sich empört darüber, dass das neue Gesetz u.a. "den tierquälerischen und überflüssigen Schenkelbrandes bei Pferden" erlaubt und bei weitem nicht ausreiche, um dem Staatsziel gerecht zu werden, den Tieren ein besseres Leben zu ermöglichen. Sie kündigte daher an, Rheinland-Pfalz werde landesrechtliche Möglichkeiten ergreifen.


So werde es in Rheinland-Pfalz künftig für Zuchtpferde mit Schenkelbrand keine staatliche Anerkennung mehr geben. Aktuell werde zudem der Entwurf eines Landesgesetzes zum Klagerecht für Tierschutzverbände erarbeitet. Außerdem sei geplant, mit breiter Beteiligung der Verbände und Akteure die Sachkunde im Umgang mit Tieren zu verbessern, zum Beispiel durch Einführung eines Hundeführerscheins auf freiwilliger Basis.


In die Röhre schaut nun auch ihr Parteifreund Johannes Remmel, Agrarminister in NRW. Der hatte vor der Abstimmung noch gewettert, die Bauern in seinem Land würden die Tiere unter tierschutzwidrigen Zuständen halten. Da würden Ferkeln die Schwänze kupiert, Kälbern die Hörner entfernt und Küken die Schnäbel gekürzt, um die intensiven Haltungssysteme wirtschaftlich überhaupt erst zu ermöglichen. Wie Höfken drohte auch Remmel in diesem Zusammenhang mit dem Verbandsklagerecht der Tierschutzvereine, auf das sich die Grünen offenbar schon mächtig freuen.


Backhaus: Tierwohl dem Machterhalt geopfert


Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus (SPD) bedauerte ebenfalls den Beschluss. Auch seiner Meinung nach reicht das Gesetz nicht zum Schutz der Tiere aus. Außerdem müssten den Vollzugsbehörden wirkungsvollere Durchsetzungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden, um Ziel und Zweck der Regelungen mit vertretbarem Verwaltungsaufwand durchzusetzen. "Die Bundes-CDU hat das Wohl der Tiere ihrem Machterhalt geopfert", so Backhaus anschließend.


Ostendorff: Erbärmliches Tierschutzgesetz für Aigners düstere Bilanz


„Nun wird der klägliche Entwurf von Ministerin Aigner Realität, der durch die schwarz-gelben Tierschutz-Verhinderer im Parlament noch verschlechtert wurde“, lautet das Fazit von Grünensprecher Friedrich Ostendorff. Der massive Druck von Schwarz-Gelb auf die Landesregierungen habe offensichtlich gefruchtet, so dass auch Länder mit einer großen Koalition eingeknickt sind. „Dieses Kräfteverhältnis wird sich nach der rot-grünen Regierungsbildung in Niedersachsen ändern“, zeigte er sich kämpferisch. Mit diesem erbärmlichen Tierschutzgesetz füge Ministerin Aigner der düsteren Bilanz im Tierschutz ein weiteres Kapitel hinzu, das wohl erst nach der Bundestagswahl korrigiert werden könne.  (ad)


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