Im Rahmen des vom Bundeslandwirtschaftsministeriums aufgebauten Biopatent-Monitorings sind für das Jahr 2013 insgesamt 220 erteilte landwirtschaftlich relevante Patente erfasst worden, während sich die Zahl der betreffenden Patentanmeldungen auf 507 belief.
Wie aus einer aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung zum Patentrecht im Bereich der Biotechnologie weiter hervorgeht, wurden von den 220 untersuchten Patenterteilungen nur 21 als „beobachtungswürdig“ eingestuft, von den 507 Patentanmeldungen 82.
Als „beobachtungswürdig“ gelten Patente beziehungsweise Patentanmeldungen, wenn entweder möglicherweise ein Patentierungsverbot besteht, wobei auch die Verfahren Hybridzüchtung und markergestützte Selektion darunter fallen können, oder eine Mutagenese Anwendung fand und der Patenanspruch weitere Schritte der Kreuzung und Selektion beinhaltet.
Die weitaus meisten der vom Biopatent-Monitoring erfassten Patenterteilungen und -anmeldungen fanden beim Europäischen Patentamt (EPA) statt, nämlich 219 sowie 494. Vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) wurde lediglich ein Patent erteilt; angemeldet wurden dort 13. Dabei wurden im Jahr 2013 im Bereich Nutzpflanzen insgesamt 157 Patenterteilungen und 372 Patentanmeldungen im Zuge des Biopatent-Monitorings als relevant eingestuft, davon als „beobachtungswürdig“ 17 bzw. 79.
Der Bereich Nutztiere wies insgesamt 63 Patenterteilungen und 135 Patentanmeldungen auf, wovon vier sowie drei als „beobachtungswürdig“ gelten. Erfasst werden nach Angaben der Bundesregierung die veröffentlichten erteilten Patente und Patentanmeldungen, die in Deutschland wirksam sind oder wirksam werden können. Aufgebaut wurde das Biopatent-Monitoring durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und das Bundessortenamt.