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Keine Einigung: Landvolk will 4,55 Mio. Euro von Lampe

Am Montag fand die nächste Güteverhandlung im Betrugsfall um den früheren Vorsitzenden des Landvolk-Kreisverbandes Diepholz, Lothar Lampe, statt. Ein konkretes Ergebnis gab es aber nach dem fast fünfstündigen Termin im Landgericht Verden nicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Montag fand die nächste Güteverhandlung im Betrugsfall um den früheren Vorsitzenden des Landvolk-Kreisverbandes Diepholz, Lothar Lampe, statt. Ein konkretes Ergebnis gab es aber nach dem fast fünfstündigen Termin im Landgericht Verden nicht.

 

7,5 Mio. Euro fordert die Landvolk-Dienstleistungsgesellschaft (eine Tochter des Landvolks Grafschaft Diepholz) von Lampe zurück. Wieviel Geld der Angeklagte dem Landvolk tatsächlich erstatten muss, versuchen nun die Anwälte zu klären, berichtet die Kreiszeitung aus Syke. Verhandelt wird um einen Betrag zwischen 3,3 und 4,55 Mio. Euro.


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Zahlreiche Einzelbuchungen hinterfragt


Mehr als 30 Zuhörer verfolgten den Zivilprozess, an dem die Vorsitzende Richterin Michaela Brunssen sowie die Handelsrichter Ralf Storjohann und Peter Jungblut-Wischmann beteiligt waren. Die Komplexität des Verfahrens habe die Zuhörer laut der Zeitung aber vor enorme Herausforderungen gestellt. So habe die Richterin einen ganzen Katalog von Zahlungen und Transaktionen bewertet. Dies hatte jedoch keine strafrechtlichen Konsequenzen, da es in diesem, von der Dienstleistungsgesellschaft angestrengten Prozess, ausschließlich um die Rückzahlung der strittigen Millionen ging, heißt es.

 

Laut dem Zeitungsartikel stellten Landvolk-Vorsitzender Theo Runge und sein Stellvertreter Jochen Meyer gleich zu Beginn unmissverständlich klar, dass sie den Auftrag der Mitglieder hätten, die Vorfälle lückenlos aufzuklären. Einen Vergleich unter Ausschluss der Öffentlichkeit lehne man aber ab, da die Gespräche schon in den vergangen zwei Jahren nicht funktioniert hätten.


Schmiergeld für die Rehwinkel-Stiftung?


Wie die Zeitung weiter schreibt, musste Richterin Brunssen dann jede Einzelforderung des Landvolks bewerten, darunter auch die Spende von 1 Mio. Euro an die Stiftung Deutsche Kulturlandschaft. Ihrer Meinung nach sei das eine „unangemessene Einzelentscheidung“ gewesen. Dem widersprach Lampe. Er sieht die Spende nach wie vor als „eine segensreiche Geschichte für die Landwirte in der Region“.


Angesichts des Stipendiums seiner Tochter wertete die Richterin auch die Zahlung von 100 000 Euro an die Edmund-Rehwinkel-Stiftung als „ungewöhnlich hoch“. Bei den anderen strittigen Summen entdeckte sie zwar „heterogene Entscheidungen nach Recht und Gesetz“, die aber angesichts der Gesellschaftssatzung als „Pflichtverletzung“ und „unangemessene Vergütung“ zu bewerten seien, für die sich Lampe als Geschäftsführer die Mitglieder-Zustimmung hätte holen müssen.

 

Lampe konterte, er sei eine ehrenwerte Person und vom ehemaligen Landvolk-Geschäftsführer Bergmann und dem ehemaligen Steuerberater Gerdes über den Tisch gezogen worden. „Das haben die so geschickt gemacht, dass ich es nicht gemerkt habe.“


3,3 Mio. Euro Entschädigung abgelehnt


Mit Gerard Meindertsma war auch der Geschäftsführer der Firma Westwind im Gerichtssaal anwesend. Er war vom Landvolk verklagt worden, weil zwischen Westwind und der Firma Rothstein, an der Lampe beteiligt ist, 2,8 Mio. Euro „Beraterhonorare“ geflossen waren, erläutert die Kreiszeitung dazu. Weil die Dienstleistungsgesellschaft aber nicht direkt betroffen war, so die Richterin, dürfe dieses Geld nicht zu den Forderungen addiert werden. Da manche Beträge schon verjährt waren, bezifferte sie die strittige Summe zunächst auf 4,5 Mio. Euro. Nach Abzug der Westwind-Rothstein-Transaktion schlug sie als Verhandlungsimpuls 3,3 Mio. Euro vor, um die Parteien doch noch an einen Tisch zu bringen. Doch der Vergleich scheiterte.

 

Landvolk-Anwalt André Große Vorholt forderte 4,55 Mio., was laut Lampe wirtschaftlich völlig ausgeschlossen sei. 3,3 Mio. konnte sich sein Anwalt schon eher vorstellen – unter der Maßgabe, dass auch der ehemalige Landvolk-Geschäftsführer sowie der ehemalige Steuerberater zahlen und damit auch etwaige Nach-Forderungen abgegolten wären. Darauf wollte sich Große Vorholt nicht einlassen. Er blieb bei 4,55 Mio. Euro. Entscheiden müsse die Kreisverbandsversammlung.






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