Die vom Bundeskartellamt geforderte Neuordnung der Holzvermarktung und der Umgestaltung der Forstverwaltung im Südwesten hat der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) abgelehnt. Zugleich forderte er die Bundes- und Landtagsabgeordneten auf, das Bundeswaldgesetz zu ändern. Dies hatte bereits Mitte Oktober die Bundestagsfraktion der Grünen ebenfalls angemahnt.
„Die Kartellbehörde fordert eine Trennung der Waldbewirtschaftung nach Besitzarten und die Abtrennung der forstlichen Hoheitsaufgaben von den Beratungs- und Dienstleistungsaufgaben. Sollte dies umgesetzt werden, droht in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern eine völlige Zerschlagung der Forstverwaltung“, erklärte der LNV-Vorsitzende Reiner Ehret in einem Schreiben an Abgeordnete und Minister. Aus seiner Sicht wäre damit das Ende des über Jahrzehnte bewährten und äußerst effizienten Einheitsforstamtes besiegelt.
Der LNV befürchtet zudem, dass die anerkannt hohen Standards für eine besitzartenübergreifende naturnahe Waldwirtschaft durch „Billig-Anbieter“ gefährdet würden. Zugleich würden Bürger und Verbände mit dem Forstamt einen einheitlichen Ansprechpartner vor Ort verlieren.
Der LNV kündigte an, sich - ebenso wie die unter seinem Dach geschlossenen Verbände - mit dieser Entwicklung nicht abzufinden. Ganz offensichtlich dominiere im Bundeskartellamt ein nur von erwerbswirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmter Blick auf den Wald; Gemeinwohlaspekte wie die Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder blieben außen vor, heißt es in einer Presseverlautbarung. Wettbewerbsmaßstäbe für Industrie und Handel ließen sich jedoch niemals auf die von Langfristigkeit und Nachhaltigkeit geprägte Waldbewirtschaftung übertragen.
vgl.:
Kartellverfahren verunsichert auch Waldbauern in Nordrhein-Westfalen (30.9.2014)