Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Hochwasser Maisernte Agrarpolitik bei der Landtagswahl

topplus News

Leserfrage: Verpächter will Quoten-Pacht

Frage: In unserem Pachtvertrag ist ein gemeinsamer Pachtzins für Flächen und Milchquote ausgewiesen. Unser Verpächter will ihn trotz Quotenende nicht senken. Dürfen wir ihn mindern?

Lesezeit: 1 Minuten

Frage: In unserem Pachtvertrag ist ein gemeinsamer Pachtzins für Flächen und Milchquote ausgewiesen. Unser Verpächter will ihn trotz Quotenende nicht senken. Dürfen wir ihn mindern?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch steht Ihnen eine Anpassung des Vertrages zu, wenn die gegenseitigen Verpflichtungen nachhaltig in ein grobes Missverhältnis geraten sind. Das könnte durch das Quotenende der Fall sein. Allerdings dürfen Sie nicht einfach den Pachtzins mindern, sondern müssen ein „Anpassungsverfahren“ beschreiten: Verweigert Ihr Verpächter die Minderung, so müssen Sie eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts beantragen.


Viele Verpächter argumentieren aber, dass das allgemein gestiegene Pachtzinsniveau den Quoten-Wegfall ausgleicht. Viele Gerichte folgen dem. Ist der Quoten-Pachtzins aber separat im Vertrag ausgewiesen, brauchen Sie nur noch den Flächen-Pachtzins zu zahlen (s.a. top agrar 8/2015, S. 22).

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

simplePrivacyDisclaimer

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.