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Mecklenburg-Vorpommern verbietet Grünlandumbruch

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat gestern den Entwurf eines Dauergrünlanderhaltungsgesetzes verabschiedet. Die Regelung soll ab dem 11. September 2012 wirksam sein. Dauergrünland, das zwischen dem 11. September 2012 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes umgewandelt wird, muss demnach wieder hergestellt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat gestern den Entwurf eines Dauergrünlanderhaltungsgesetzes verabschiedet. Die Regelung soll ab dem 11. September 2012 wirksam sein.

Dauergrünland, das zwischen dem 11. September 2012  und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes umgewandelt wird, muss demnach wieder hergestellt werden. Durch diese Regelung will die Regierung verhindern, dass die Bauern noch schnell Tatsachen schaffen, bevor das Gesetz gilt. In begründeten Einzelfällen soll es aber Ausnahmen vom generellen Umbruchverbot geben.

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Das bislang geltende Umwandlungsverbot nach der Dauergrünlanderhaltungsverordnung, das im Zusammenhang mit den Direktzahlungen für die Landwirte galt, musste aus EU-rechtlichen Gründen aufgehoben werden. In M-V beträgt die erfasst Dauergrünlandfläche ca. 262.000 ha. Das sind jedoch nur die über das Prämiensystem erfassten Flächen. Das sind ca. 19,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche.


"Wird Grünland umgewandelt, können innerhalb weniger Jahre bis zu 40 % des Humus verloren gehen“, kommentierte Landwirtschaftsminister Till Backhaus den Beschluss. Der verstärkte Humusabbau führt zu vermehrten Kohlendioxidemissionen, die das Klima negativ beeinflussen. Außerdem entstehe durch Stickstoffmineralisation die Gefahr des Nitrateintrags in das Grund- und Oberflächenwasser. "Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz dient direkt dem Erhalt natürlicher Ressourcen. Es unterstützt den Klima-, Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz!" (ad)

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