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Mehr Transparenz für Krisenmaßnahmen am Obst- und Gemüsemarkt

Um die Auszahlung von Krisenbeihilfen an Obst- und Gemüseerzeuger transparenter zu gestalten, will die Europäische Kommission länder- und produktspezifische Obergrenzen einziehen, die sich an der Höhe vorangegangener Exporte nach Russland orientieren. Das teilte ein Sprecher der Brüsseler Behörde mit.

Lesezeit: 2 Minuten

Um die Auszahlung von Krisenbeihilfen an Obst- und Gemüseerzeuger transparenter zu gestalten, will die Europäische Kommission länder- und produktspezifische Obergrenzen einziehen, die sich an der Höhe vorangegangener Exporte nach Russland orientieren. Das teilte ein Sprecher der Brüsseler Behörde mit.


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Die neuen Maßnahmen knüpften an das ursprüngliche Programm an. Die Beihilfesätze blieben gleich - einschließlich einer höheren Förderung für Erzeugerorganisationen - und würden für Marktrücknahmen, Grünernten und Nichternten gewährt.


Ferner richte man eine Grundreserve ein, die allen Mitgliedstaaten offenstehe. Der Sprecher betonte, es handle sich um ein neues Programm mit frischem Geld.


Endgültige Zahlen erst im Oktober


Mitte September hatte die Kommission ein Beihilfepaket von 125 Mio Euro, das infolge des russischen Importverbots zur Marktstabilisierung geschnürt worden war, auf Eis gelegt, weil die Anträge bereits den Deckel sprengten, wobei die Berechtigung mancher Forderungen in Zweifel gezogen wurde.


Beihilfegesuche, die vor dem 9. September eingereicht wurden, sollen ungeachtet des überarbeiteten Programms weiter geprüft werden. Endgültige Zahlen will die Kommission jedoch erst am 22. Oktober vorlegen. Falls die bestätigten Anfragen dann noch immer die Obergrenze übersteigen, muss ein Verteilungsschlüssel angesetzt werden; das würde bedeuten, niemand bekäme den vollen Betrag ausgezahlt. Deutschland stellte zunächst keine Erstattungsanträge.


Wie aus EU-Kreisen bekannt wurde, wurden bis zum 8. September Ansprüche über mehr als 167 Mio Euro eingereicht, darunter mehr als 146 Mio Euro aus Polen. Davon stammten Forderungen über gut 108 Mio Euro von polnischen Erzeugern, die nicht organisiert waren; solche Anträge gelten als besonders schwer nachprüfbar. Die von der Kommission vorgesehenen produkt- und länderspezifischen Obergrenzen könnten diese Begehrlichkeiten deutlich zurechtstutzen.

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