Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Hochwasser Maisernte Agrarpolitik bei der Landtagswahl

News

Mehrere Länder lockern Vorsichtsmaßnahmen gegen Vogelgrippe

Angesichts der nachlassenden Gefahrensituation in Sachen Vogelgrippe haben die zuständigen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt sowie Nordrhein-Westfalen die Restriktionen für ihre Geflügelhalter gelockert oder sogar ganz aufgehoben. Während in Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung zum 25.

Lesezeit: 3 Minuten

Angesichts der nachlassenden Gefahrensituation in Sachen Vogelgrippe haben die zuständigen Stellen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt sowie Nordrhein-Westfalen die Restriktionen für ihre Geflügelhalter gelockert oder sogar ganz aufgehoben.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Während in Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung zum 25. Februar das Beobachtungsgebiet um die von der Vogelgrippe betroffenen Geflügelbestände in Anklam zurückgenommen wurde, gilt dort laut Schweriner Landwirtschaftsministerium seit dem 28. Februar auch in den Wildvogel-Risikogebieten keine Stallpflicht für Geflügel mehr.


In Schleswig-Holstein soll die Stallpflicht nach Angaben des Kieler Landwirtschaftsministeriums nur noch in Gebieten direkt an der Westküste des Landes, an der Elbmündung und an einigen großen Seen zur Anwendung kommen.


Auch in Sachsen-Anhalt ist das Einstallungsgebot nach Informationen des Magdeburger Agrarressorts mit Wirkung ab dem 2. März mit wenigen Ausnahmen zurückgenommen worden. Für Nordrhein-Westfalen hob das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf am 25. Februar den seit November geltenden Erlass zur Aufstallungspflicht für Geflügel in den ausgewiesenen Risikogebieten auf.


Geflügelhalter sollen vorsichtig bleiben


Wie das Schweriner Agrarressort am vergangenen Mittwoch mitteilte, sind nach den regionalen Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N8, von denen sich der letzte am 26. Januar in einer kleinen Geflügelhaltung in Anklam ereignet hatte, keine weiteren Fälle mehr aufgetreten.


Laut Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus konnten daher sämtliche Restriktions- und Beobachtungsgebiete wieder aufgehoben werden. Dessen ungeachtet rief Backhaus die Geflügelhalter im Land dazu auf, die Gefahr durch die Geflügelpest nach wie vor ernst zu nehmen und alle Biosicherheitsmaßnahmen weiter einzuhalten.


Auch die Staatssekretärin im Kieler Landwirtschaftsministerium, Silke Schneider, forderte die Geflügelhalter auf, streng auf die notwendigen Hygiene und Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Für Freilandhaltungen gilt ihr zufolge, dass die Tiere nur im Stall gefüttert werden dürfen, so dass Wildvögel keinen Kontakt zu den Futterstellen haben. Die Tränke müsse ebenfalls vor Wildvögeln geschützt werden; Oberflächengewässer sollten nicht gleichzeitig für Wild- und Hausgeflügel zugänglich sein. Einstreu, Futter und sonstige Gegenstände müssten zudem geschützt vor Wildvögeln gelagert werden.


Zudem werde das Wildvogelmonitoring intensiv fortgeführt, um das mögliche Risiko der Übertragung von hochpathogenen aviären Influenzaviren abschätzen zu können, teilte Schneider mit.


Nur Feuchtgebiete noch gesperrt


Nach Angaben des Magdeburger Agrarressorts bleibt die Stallpflicht in Sachsen-Anhalt nur in einigen wenigen Feuchtgebieten plus einer 500-Meter-Ausflugszone bis zum Abschluss des Vogelzuges, etwa bis Mitte April, bestehen. Die Einschränkung gelte damit noch für die Niederungen der Unteren Havel, Gülper See, Schollener See, die Aland-Elbe-Niederung, die Elbaue Jerichow und der Helmestausee Berga-Kelbra.


„Wir haben zwischen den wachsenden Tierschutzproblemen in den Geflügelbeständen und dem Risiko einer Verbreitung der Infektion über Wildvögel abgewogen“, erläuterte Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens. Da in letzter Zeit keine neuen Fälle der Vogelgrippe aufgetreten seien, könne man Entwarnung geben.


Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium wies die Kreise und kreisfreien Städte im Land vergangene Woche an, eine eigene Risikoeinschätzung vor Ort vorzunehmen. Sie sollen nun selbst überprüfen, ob es weiterhin notwendig ist, die Stallpflicht aufrechtzuerhalten und in eigener Zuständigkeit über eine Aufstallung in den jeweiligen Risikogebieten entscheiden.

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

simplePrivacyDisclaimer

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.