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Neue Gebührenordnung: Landwirte werden „explizit geschont“

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat seinen Entwurf einer neuen Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung verteidigt. „Mit der Novelle der Gebührenordnung wollen wir mehr Gerechtigkeit und zurück zum Verursacherprinzip."

Lesezeit: 2 Minuten

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hat seinen Entwurf einer neuen Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung verteidigt. „Mit der Novelle der Gebührenordnung wollen wir mehr Gerechtigkeit und zurück zum Verursacherprinzip. Der Steuerzahler wird beim Verbraucherschutz massiv entlastet“, betonte der Grünen-Politiker vergangene Woche in Hannover.


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Ihm zufolge zielt die neue Gebührenordnung besonders darauf ab, eventuellen Verstößen im Futtermittelbereich entgegenzuwirken. Meyer erklärte, dass das die Konsequenz aus den Skandalen zum Jahresbeginn 2013 sei. Insbesondere bei internationalen Futtermittelgroßhändlern gelte es, genauer hinzuschauen; kleine Betriebe und Landwirte würden „explizit geschont“. Die Landesregierung verfolge das Prinzip „kleine Betriebe, kleine Auflagen, „große Betriebe, große Auflagen“.


Das niedersächsische Agrarressort wies ergänzend darauf hin, dass der Verordnungsentwurf bis vor Kurzem in der Anhörung gewesen sei; die Stellungnahmen der Verbände würden derzeit geprüft und ausgewertet. Im Übrigen sei eine stärkere Gebührenfinanzierung auch Meinung der Europäischen Union und der früheren Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, betonte das niedersächsische Agrarressort.


„Wir halten das für gerechter als das jetzige System“, sagte Meyer. Er stellte fest, dass die Gebühr für eine Passverlängerung, den TÜV und den Schornsteinfeger auch der zu Kontrollierende zahle und nicht der Staat.


Im Hinblick auf die von den Kritikern angeführten finanziellen Belastungen durch die Gebührenordnung wies das Ministerium darauf hin, dass freie und amtliche Labore bei ihren Untersuchungen rechtlich an teils sehr aufwendigen Methoden gebunden seien. Das liege daran, dass ein amtliches Untersuchungsergebnis gerichtsfest sein müsse. Hingegen reiche für einen Auftraggeber aus der freien Wirtschaft oft als Ergebnis aus, die Einhaltung von Grenzwerten prüfen zu lassen. Das könne in meistens einfachen und dann auch kostengünstigeren Screeningverfahren und Schnellmethoden ermittelt werden.


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