Seit Jahren weigert sich ein Landwirt aus Ittenhausen (Oberschwaben), seinen Rinderstall zu modernisieren und das Grundwasser vor Fäkalien zu schützen. Als die Verwaltungsbeamten nun am vergangenen Donnerstag den Hof zwangsräumen wollten und die Tiere aufluden, schüttete der Tierhalter eine Kanne Milch über den Amtsmännern aus. Er wurde daraufhin von der Polizei festgenommen, während die Rinder auf einen anderen Betrieb kamen.
top agrar online hatte Anfang Mai bereits über den Fall berichtet. Schon damals wurden Kühe behördlich abgeholt. Nach vielem Hin und Her hatte der Verein „Bürger für artgerechte Nutztierhaltung Oberschwaben“ dann einen Aufschub bis zum Herbst erreicht, weil man dem überforderten Bauern helfen wollte.
Nach Informationen der Schwäbischen Zeitung ist der Landwirt aber den wiederholten Aufforderungen des Baurechtsamt immer noch nicht nachgekommen, trotz mehrfacher Fristverlängerung, heißt es. Zwar seien die Tiere in gutem Zustand, beim Stall sei jedoch wie gehabt einiges im Argen.
Wie die Behörden feststellen, ist die bisherige Weide mittlerweile in einen Acker verwandelt. In den Ställen stünden 96 Stück Vieh. Und der Winter stehe vor der Tür. „Wir können das so nicht mehr dulden“, erklärt Elmar Seifert von der Baurechtsbehörde.
Dass die Räumung kommen würde, wusste der Landwirt. Er hatte am 11. Oktober einen Brief von der Behörde bekommen und glaubte er habe vier Wochen Zeit einzusprechen. Das war ein Irrtum. Donnerstagmorgen waren Vertreter des Baurechtsamt, der Langenenslinger Verwaltung, des Kreisveterinäramtes, Viehtransporteure und die Polizei vor Ort.
Er könne Insolvenz anmelden, wenn sie sein Vieh nun verkaufen, schimpfte der Landwirt. Weil er seine Existenz bedroht sah, holte er die besagte Kanne Milch, rannte auf die Gruppe zu und schüttete im Lauf wenigstens 20 Liter Milch über sie. Das meiste bekam Seifert ab. Die Polizei musste eingreifen, den Landwirt in Handschellen legen und in Gewahrsam nehmen.
Die Tiere wurden nach Mittelbiberach gebracht und dort untersucht. Anschließend werden sie verkauft. Nach Abzug der Kosten stünde der Rest des Erlöses dem Landwirt zu, erklärte Seifert.
Hintergrund:
Behörden statuieren Exempel bei überfordertem Milchbauern (4.5.2014)