Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschriebenen, über eine Pflicht für Hausbesitzer zur Prüfung von Abwasserrohren nachzudenken. Wie der Rheinische Landwirtschaftsverlag (RLV) berichtet, käme das insbesondere Landwirte teuer zu stehen.
Vor allem Höfe seien demnach von der Umsetzung der Regelung zur Dichtheitsprüfung betroffen, da die Abwassersysteme auf historisch gewachsenen Bauernhöfen in der Regel deutlich länger sind. Zudem seien diese aufgrund der Entstehung der Hofgebäude zum Teil unterschiedlich alt und oftmals mit Kleinkläranlagen verbunden. Bereits die Überprüfung der Dichtheit der bestehenden Anlage wäre daher deutlich umfangreicher und komplizierter, so dass die Kosten für die Überprüfung der Hofstellen deutlich höher sind als für die ansonsten übliche Wohnbebauung.
Darüber hinaus könne insbesondere bei denkmalgeschützten und älteren Gebäuden oft eine technische Unmöglichkeit für eine Sanierung bestehen. Letztlich könnten auch aus sozialen Belangen heraus wirtschaftliche Härtefälle entstehen. Denn bei einem Sanierungsaufwand von mehreren 10 000 Euro könnte sogar eine Existenzgefährdung drohen. Dies stehe dem in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Abwägungsprozess entgegen.
Erst im Dezember vergangenen Jahres hatte Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister, Johannes Remmel, die vorgeschriebene umstrittene Dichtigkeitsprüfung an privaten Hausanschlüssen ausgesetzt und versprochen, deutlich nachzubessern: Dies war seinerzeit vom RLV ausdrücklich begrüßt worden. Die jetzige Ankündigung, doch auf den umstrittenen „Kanal-TÜV“ zu bestehen, verunsichere alle Hausbesitzer und lasse einen Kosten- und Bürokratiewelle befürchten. (ad)
vgl.:
Dichtigkeitsprüfung in NRW wird vorerst ausgesetzt (15.12.2011)
Landwirte besonders von Dichtheitsprüfung betroffen (27.7.2011)