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Netzentwicklungsplan überarbeitet

Der Netzentwicklungsplan Strom hat eine weitere Hürde genommen. In der vergangenen Woche haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW der Bundesnetzagentur ihre überarbeitete Fassung übergeben. Damit haben die Unternehmen ihren öffentlichen Konsultationsprozess abgeschlossen. Insgesamt waren dabei rund 2 100 Stellungnahmen eingegangen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Netzentwicklungsplan Strom hat eine weitere Hürde genommen. In der vergangenen Woche haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW der Bundesnetzagentur ihre überarbeitete Fassung übergeben. Damit haben die Unternehmen ihren öffentlichen Konsultationsprozess abgeschlossen. Insgesamt waren dabei rund 2 100 Stellungnahmen eingegangen.


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Der zügige Ausbau der Übertragungsnetze sei von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Die jetzt erfolgte Übergabe des überarbeiteten Netzentwicklungsplans Strom markiere einen weiteren wichtigen Schritt, die Ziele der Energiewende zu erreichen.


Homann kündigte an, seine Behörde werde den Plan „mit der gebotenen Gründlichkeit“ prüfen und die Arbeiten am Umweltbericht zu möglichen Umweltauswirkungen des Netzausbaus zügig abschließen. Die Bundesnetzagentur werde ihrerseits Anfang September den überarbeiteten Netzentwicklungsplan sowie den Prüf- und den Umweltbericht öffentlich zur Konsultation stellen.


Der Präsident wertet die hohe Beteiligung an der Konsultation der Übertragungsnetzbetreiber als Beleg für das große Interesse der Öffentlichkeit am Netzausbau. Die anstehende zweite Konsultationsrunde biete allen Interessierten erneut die Gelegenheit, Stellung zum Netzentwicklungsplan zu nehmen und sich so aktiv in den Netzausbauprozess einzubringen. Im Anschluss an die Konsultation und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur nach Angaben ihres Chefs den Netzentwicklungsplan gemeinsam mit dem Umweltbericht fertigstellen und der Bundesregierung als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan vorlegen. (AgE)


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