In Deutschland sind erste Fälle von Importhonig mit Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bekannt worden. Wie das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium vergangene Woche mitteilte, wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in drei von 39 importierten Honigen Pollen aus nicht zugelassenen GV-Rapssorten nachgewiesen. In zwei Fällen handelte es sich um kanadischen Rapshonig, ein Importhonig stammt aus einem Nicht-EU-Staat ohne nähere Herkunftsangabe.
Nach Recherchen der Lebensmittelüberwachung handelte es sich bei den beanstandeten Produkten um vereinzelte Restbestände. Die betroffenen Firmen hätten bereits im Vorfeld des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Verkauf eingestellt und möglicherweise betroffene Ware zurückgerufen. Der EuGH hatte im September entschieden, dass Honig, der in der EU nicht zugelassene GVO-Bestandteile enthält, nicht mehr verkehrsfähig ist - egal wie gering die Rückstände sind.
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der EU-Kommission soll unterdessen weiter an einer Lösung für Spurenfunde nicht zugelassener GVO in den verschiedenen Teilen der Lebensmittelkette suchen. Bekanntlich wurde bislang lediglich für Futtermittel der technische Schwellenwert einer zulässigen Vermischung von 0,1 % festgelegt. Für Nahrungsmittel gilt nach wie vor die absolute Nulltoleranz. Dem Vernehmen nach könnte ein Änderungsvorschlag noch in diesem Jahr vorgelegt werden. (AgE)
Neben Baden-Württemberg tauchte der Honig auch in Thüringen auf:
GVO in Thüringer Honig gefunden (19.10.2011)