Mit erweiterten Kontrollmaßnahmen und konkreten Handlungsvorgaben auf Betriebsebene will die Bundesregierung den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung signifikant reduzieren. Das geht aus dem Entwurf für eine Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hervor, den das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt vorgelegt hat.
Wichtigstes Ziel der Novelle ist den Angaben zufolge, den sorgfältigen Einsatz und verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur Behandlung von erkrankten Tieren zu verbessern, um so das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu begrenzen. Ferner soll das Gesetz die Grundlagen für eine effektivere Überwachung im Tierhaltungsbetrieb bereiten.
Durch Änderung bestehender und die Einführung neuer Ermächtigungen will das Agrarressort darüber hinaus Voraussetzungen für Regelungen schaffen, die im Hinblick auf den Einsatz von Antibiotika bei Tieren in bestimmten Fällen Vorgaben machen und Begrenzungen vorschreiben können. Die für den Vollzug des Tierarzneimittelrechts zuständigen Behörden der Länder sollen außerdem in die Lage versetzt werden, ihre Überwachungsaufgaben effektiver wahrzunehmen.
Während dem Bund aus den neuen Regelungen keine zusätzlichen Kosten erwüchsen, geht das Ministerium davon aus, dass auf die Wirtschaft zumindest zu Beginn ein durchschnittlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 35,4 Mio Euro zukommt. Auf Länderebene wird ebenfalls mit Mehrkosten durch das Betreiben von behördlichen Datenbanken gerechnet. (AgE)
Mehr dazu:
Aigner stellt Gesetzentwurf zur Antibiotika-Verschärfung vor (20.7.2012)